Gericht: Medikamentendieb im Krankenhaus

51-Jähriger hat sich während eines Krankenhausaufenthalts im Schwesternzimmer bedient.
Feldkirch Ein Häftling muss sich am Landesgericht Feldkirch wegen des Diebstahls von verschreibungspflichtigen Medikamenten und diverser Gegenstände verantworten. Diese soll er Anfang Juli im Zuge eines Krankenhausaufenthalts aus dem Landeskrankenhaus Feldkirch entwendet haben. Der gelernte Bäcker verbüßt derzeit eine 32-monatige Haftstrafe in der Vollzugsanstalt Feldkirch und besitzt keine gültigen Papiere, ist somit staatenlos. „Ich bin ein U-Boot“, erklärt er gegenüber Richter Thomas Wallnöfer.
Geständnis per Brief
Zu Beginn der Verhandlung überreicht der 19-fach vorbestrafte Angeklagte dem Richter einen handgeschriebenen Brief. In diesem gesteht er die Tat, bestreitet aber das Aufbrechen des Schrankes mithilfe einer ebenfalls entwendeten Pinzette. Der Richter konnte durch ein Gespräch mit Krankenhausmitarbeitern bestätigen, dass die Gegenstände unversperrt waren, somit ist das Delikt allenfalls als Diebstahl zu werten. Neben der Pinzette soll der Mann zwei Scheren sowie fünf lose Tabletten, welche nicht identifiziert sind, gestohlen haben. Die Gegenstände wurden in der Schublade des Krankenhauszimmers des Angeklagten gefunden. Auch soll der Beschuldigte, als er erwischt wurde, bereits einige der Tabletten intus gehabt haben.
Kurzfristig zu Tat entschlossen
„Das waren nur ein paar leichte Benzos, ich war nicht gut beinander“, rechtfertigt sich der Mann mit kroatischen Wurzeln. „Außerdem habe ich ja nicht versucht, die Dinge zu verstecken.“ Der Mann will keine Aussagen tätigen und verweist auf das Schreiben, in dem er sich schuldig bekennt. In dem Brief erklärt er, nach der Tabletteneinnahme und der morgendlichen Zigarette nicht vorsätzlich das Schwesternzimmer zum Stehlen betreten zu haben. Er habe gewusst, dass die Gegenstände, die er an sich genommen habe, fremde Dinge sind. Zu der Tat habe er sich erst entschlossen, als er sich im Zimmer befunden habe. Richter Wallnöfer weist den 51-Jährigen darauf hin, dass ihm aufgrund seiner bisherigen Verurteilungen und der Tatsache, dass der Mann immer wieder im Gefängnis sitzt, die eineinhalbfache Strafhöhe für das Delikt drohen kann.
Fünfmonatige Freiheitsstrafe
Das Geständnis und die Entschuldigung des Angeklagten wirken sich mildernd auf das Urteil aus. „Jedoch können wir Ihre Vorstrafensituation nicht wegdiskutieren“, erklärt der Richter. Der Angeklagte wird zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, dies wird unter anderem mit der massiven Vorstrafenbelastung begründet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. MEH