Schuldig am Unfalltod einer 15-Jährigen: Führerscheinneuling verurteilt

Wegen fahrlässiger Tötung: Vier Monate Haft auf Bewährung und unbedingte Geldstrafe für 18-Jährigen.
Feldkirch Am zweiten Mai dieses Jahres waren fünf junge Leute, alle zwischen 15 und 18 Jahre alt, mit einem Pkw auf dem Heimweg in den Bregenzerwald unterwegs. Davor hielten sie sich noch kurz beim McDonald`s in Dornbirn auf. Gegen 19.30 Uhr erreichten sie Krumbach. Die Fahrbahn war nass, es regnete leicht, 60 km/h Geschwindigkeit sind dort erlaubt.
Doch plötzlich stieg der Lenker, ein 18-jährier Führerscheinneuling, aufs Gas und beschleunigte auf rund 140 km/h. In einer Linkskurve verlor er die Kontrolle über das Auto. Das Fahrzeug geriet in eine angrenzende Wiese, krachte gegen einen abgesägten Baum und überschlug sich insgesamt sechs Mal. Nach 120 Metern kam der Mercedes zum Stillstand.
Aus dem Auto geschleudert
Eine nicht angegurtete 15-jährige Bregenzerwälderin wurde aus dem Wagen geschleudert und kurz darauf von dem schweren, sich überschlagenden Wagen erfasst und tödlich am Kopf verletzt. Sie starb noch am Unfallort. Von den anderen Insassen erlitten der 18-jährige Fahrer und ein 16-jähriges Mädchen schwere Verletzungen. Zwei weitere Jugendliche kamen mit leichten Blessuren davon.
Vor Gericht muss sich der 18-jährige Fahrzeuglenker als Angeklagter wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Gerichtsmediziner bestätigt, dass die 15-Jährige damals überlebt hätte, wäre sie angegurtet gewesen. Ein unglücklicher Umstand. Die Mutter des Todesopfers sagt im Prozess, dass sie dem Lenker verzeiht. Sie hege keinen Groll gegen ihn, er habe sich entschuldigt und ihr immer wieder Hilfe angeboten.
Kein Alkohol im Spiel
Warum er damals derart beschleunigt hat, weiß der junge Mann heute nicht mehr. Alkohol oder Drogen waren jedenfalls keine im Spiel. Der technische Sachverständige bestätigt, dass keinerlei technisches Gebrechen, sondern vielmehr die viel zu hohe Geschwindigkeit Ursache für die Tragödie war. Der Angeklagte hat während dem Prozess Tränen in den Augen. Die Strafe – vier Monate auf Bewährung und 1440 Euro unbedingte Geldstrafe – akzeptiert er, das Urteil ist dennoch nicht rechtskräftig. „Die viel größere Strafe für Sie ist, dass sie durch ihre Raserei das Leben einer guten Freundin ausgelöscht haben, damit müssen Sie künftig leben“, weiß auch Richterin Sabrina Tagwercher um die emotionale Belastung des Verurteilten.
Mildernd wirken das Geständnis, die Unbescholtenheit, das jugendliche Alter sowie der Umstand, dass der Mann selbst verletzt wurde. Erschwerend, dass es neben der grob fahrlässigen Tötung auch noch mehrfach fahrlässig Verletzte gab. Schmerzengeld vom Unglückslenker wollte übrigens keiner der damals Beteiligten.