Mordprozess in Feldkirch: Angeklagter bestreitet Tötungsvorsatz

Vorarlberg / 28.09.2021 • 12:25 Uhr
Mordprozess in Feldkirch: Angeklagter bestreitet Tötungsvorsatz
Der 38-jährige Angeklagte vor dem Geschworenengericht in Feldkirch. Eckert

Verhandlung um tödliche Attacke eines 38-Jährigen für den ganzen Tag anberaumt.

Feldkirch Heute muss sich jener 38-jährige gelernte Maurer vor dem Feldkircher Schwurgericht verantworten, der im November vergangenen Jahres laut Anklage seine Freundin (37) ermordete (die VN berichteten).  Hintergrund der Eskalation war Eifersucht. Der Angeklagte konnte sich damals offenbar nicht zwischen zwei Frauen entscheiden, es kam zum Streit. Alle hatten reichlich getrunken, der Mann soll der 37-Jährigen heftig gegen den Kopf getreten, sie dann ins Stiegenhaus gezerrt und allein gelassen haben. Nach zehn Tagen stand fest, dass die Gehirnverletzungen irreversibel waren, weshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet wurden.

Knapp drei Promille

Bei dem Streit verletzte der mit knapp drei Promille Alkoholisierte auch noch die zweite Frau, ebenfalls eine Bekannte, in die er offenbar immer noch verliebt war. Bei ihr tätigte er anschließend den Notruf, tat kund, er habe eine Geisel in der Wohnung, die Beamten rückten aus und hörten laute Schreie aus der Wohnung. Das zweite Opfer wurde nur leicht verletzt. Der Angeklagte selbst erklärte sich bislang teilschuldig, mutmaßt die tödlichen Verletzungen aufgrund von Reanimationsmaßnahmen und von einem früheren Sturz der Alkoholkranken auf den Wohnzimmertisch.

Das Verfahren um Mord und Körperverletzung wurde für den gesamten Tag anberaumt. Geladen sind mindestens drei Zeugen, die kontradiktorische Einvernahme des zweiten Opfers soll über Video abgespielt werden. Weiters stehen die Gerichtsmediziner Walter Rabl und Marion Pavlic sowie Psychiater Reinhard Haller auf der Liste der Geladenen.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit und stufte die vorgeworfenen Handlungen als typische Aggressionshandlungen eines schwer suchtkranken Menschen ein, der die Kontrolle verliere und impulsiv-aggressiv handle. Dass die Verletzungen der Frau von einem selbst verschuldeten Sturz auf eine Tischkante herrühren, wurde von der Gerichtsmedizin ausgeschlossen.

Nach dem Beweisverfahren müssen die Geschworenen entscheiden, ob sie den mehrfach Vorbestraften für einen Mörder halten.