Ein gescheiterter Kompromiss

Eigentlich wollten SPÖ und ÖVP die Kalte Progression abschaffen. Die Verhandlungen 2017 scheiterten.
Wien Politik ist ein Bohren harter Bretter. Das zeigen die Chats aus dem Umfeld des früheren Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, und Sebastian Kurz. Kompromisse in einer „hoch ideologischen Frage“ wie der Kalten Progression wollten sie nicht hinnehmen. „Das wirft uns vor den anstehenden Wahlen sowas von zurück“, schrieb Schmid im April 2017 – zwei Wochen vor dem Rücktritt des damaligen ÖVP-Chefs und Vizekanzlers Reinhold Mitterlehner.
Im Oktober 2016 berichtet Thomas Schmid dem damaligen Außenminister Sebastian Kurz von einem Gespräch mit dem damaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling.
Etwas später berichtet Schmid von einer Ansprache Schellings vor dem ÖVP-Klub.
Es verstreicht ein wenig Zeit. Im Jänner 2017 stellt Christian Kern seinen „Plan A“ vor und fordert vom Koalitionspartner – ÖVP-Chef und Vizekanzler war Mitterlehner – einige Punkte zu übernehmen. Die rot-schwarze Koalition erstellt ein aktualisiertes Regierungsprogramm. Darin findet sich auch ein Kompromiss zur Kalten Progression. Sie soll entschärft werden. Sobald die Teuerungsrate fünf Prozent erreicht hat, sollen die beiden unteren Lohnsteuer-Tarifstufen angepasst werden. Damit wäre eine Entlastung von rund 960 Millionen Euro möglich gewesen. Das sind rund 80 Prozent jenes zusätzlichen Betrages, der dank der Kalten Progression jährlich in die Staatskasse floss. Was mit den restlichen 20 Prozent (rund 240 Millionen) geschehen sollte, war noch offen. Das Finanzressort wollte 190 Millionen für die oberen Tarifstufen verwenden, und 50 Millionen flexibler einsetzen. Die SPÖ forderte die 240 Millionen nach wirtschafts- und finanzpolitischen Notwendigkeiten zu verteilen. Im Analysebericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft heißt es: „Kurz lehnte das so deutlich ab, dass er Schelling klarmachte, dass er im Fall eines Kompromisses raus sei.“ Im April 2017 hätten sich in den Chats deutliche Bruchlinien gezeigt.
Einige Tage vor diesen Chats erklärte Wallner, eine automatische Inflationsanpassung für alle Steuerstufen zu bevorzugen. Mit einer 80:20-Regelung für die mittleren und höheren Einkommensstufen könne er aber auch leben. Eine reine Umverteilung gehe aber nicht. Der Mittelstand müsse miteinbezogen werden. Das sei für die Vorarlberger auf Grund der höheren Löhne, die sich durch die höheren Lebenshaltungskosten ergeben, wichtig.
Später schreibt Thomas Schmid eine weitere Nachricht an einen Funktionär.
Am gleichen Tag schickt das Finanzministerium den VN auf Anfrage die Information, wonach Schelling hart bleiben werde. Die Abschaffung der Kalten Progression müsse alle entlasten, die Steuern zahlen. Sie dürfe keine Umverteilung bringen. Die sozialen Transferleistungen würden schon heute hauptsächlich vom oberen für das untere Einkommensdrittel bezahlt.
Am 8. Mai berichten die VN: „Jetzt ging nichts mehr. Im Ministerrat am heutigen Dienstag hätte eigentlich eine Lösung präsentiert werden sollen. Dazu werde es jedoch zu 99 Prozent nicht kommen, heißt es im Finanzministerium. SPÖ-Gewerkschafter Josef Muchitsch schäumte: ‚Wir wären der ÖVP entgegengekommen, dort will man uns aber nur noch reizen.‘ Ein kleiner Teil des Geldes hätte auch für jene Geringverdiener zur Entlastung herangezogen werden müssen, die keine Steuern zahlen.“ Am Ende scheiterte ein Kompromiss. Die Begründung: Es gebe unterschiedliche Positionen darüber, wer vom automatischen Inflationsausgleich im Steuersystem profitieren soll. Am 10. Mai 2017 tritt Mitterlehner zurück.
Was wäre wenn . . . ein Kompromiss zum Ende der Kalten Progression gefunden worden wäre?
Höhere Löhne verursachen eine höhere Steuerbelastung. „Sie nimmt zu, auch wenn die Menschen real nicht mehr verdienen“, erklärt Dénes Kucsera von wirtschaftsliberalen Institut Agenda Austria. Denn das Steuersystem ist progressiv, die Löhne steigen mit der Inflation, die Tarifstufen im Steuersystem werden aber nicht angepasst.
Wäre der damalige Vorschlag von SPÖ und ÖVP beschlossen worden und 2019 in Kraft getreten, wäre 2021 die fünf-Prozent-Marke erreicht und somit eine automatische Anpassung der ersten beiden Steuerstufen um 5,8 Prozent vollzogen worden. Für kommendes Jahr hätte dies eine Entlastung von 1,2 Milliarden Euro bedeutet. Wären alle Tarifstufen angepasst worden, wären es 1,5 Milliarden Euro gewesen, erklärt Kucsera. Zum Vergleich: Mit der aktuellen Steuerreform ab 2022 werden 1,45 Milliarden Euro an die Bürgerinnen und Bürger zurückbezahlt, die zweite Tarifsenkung bringe 900 Millionen, 250 Millionen der höhere Familienbonus und die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge 300 Millionen Euro. Eine Entlastung sei das nicht, sondern lediglich das, was die Kalte Progression dem Steuerzahler seit der letzten großen Steuerreform wieder weggefressen habe – auch die erste Tarifstufensenkung 2020 ist bereits mit einberechnet, erklärt der Ökonom: „Am einfachsten wäre es, alle Tarifstufen und Absetzbeträge automatisch an die Inflation anzupassen.“ Ein Modell, welches nur die ersten beiden Steuerstufen berücksichtigt hätte und abwarte, bis die Inflation zusammengerechnet fünf Prozent übersteigt, wäre nicht der richtige Zugang gewesen. Die Kalte Progression würde so nicht laufend kompensiert und eine Mehrbelastung entstehen.