Deshalb verzögert sich das Kinderbetreuungsgesetz

Landesstatthalterin bezweifelt, dass es sich für das kommende Schuljahr ausgeht.
Schwarzach Was ist ein Recht, was ist eine Pflicht, was ist ein Auftrag? Die Verhandlungen zum Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz drehen sich um diese Frage. Schon im Sommer war klar: Die Gemeinden bekommen mit dem neuen Gesetz einen sogenannten Versorgungsauftrag aufgebrummt. Der Plan damals: Sie müssen auch den Zweijährigen einen Betreuungsplatz sicherstellen, auch wenn es sich um ein einziges Kind in der Gemeinde handelt. Seitdem drehen sich die Verhandlungen etwas im Kreis, heißt es aus dem Landhaus. Ein fertiger Vorschlag liegt auf dem Tisch. Der soll in den kommenden Tagen besprochen werden. Die zuständige Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink ist optimistisch: „Ich bin guten Mutes.“
Schöbi-Fink und Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann müssen sich einigen. Die Kommunen befürchten einerseits höhere Kosten, andererseits rechtliche Konsequenzen, sollten sie keinen Platz zur Verfügung stellen können. Das Land plante deshalb, den Versorgungsauftrag für Kinder ab zwei Jahren erst in einigen Jahren einzuführen. Den Gemeinden soll eine Übergangsfrist eingeräumt werden. Aber man ist sich noch nicht einig. Schöbi-Fink möchte sich nicht zu den Inhalten äußern. „Wir sind in konstruktiven Verhandlungen, denen möchte ich nicht vorgreifen. Es sind nicht mehr viele Fragen offen. Nun geht es darum, ob der Vorschlag konsensfähig ist.“ Für die Grünen verhandelt Parteichefin Eva Hammerer mit. Sie sagt: „Von uns aus gesehen ist es fertig. Wir sind mit dem Entwurf total zufrieden. An uns liegt es nicht.“
Auch Andrea Kaufmann ist positiv gestimmt. „Wir sind auf einem guten Weg.“ Ihr Job sei es, zu prüfen, ob die Vorschläge in der Praxis umsetzbar sind. Der Versorgungsauftrag befindet sich weiterhin im Gesetz. Aber: „Er ist etwas anderes als ein Rechtsanspruch. Man kann nicht auf den Auftrag pochen, aber es sind gewisse Verpflichtungen dabei.“ Eva Hammerer sieht das anders. „Wie man es nennt, ist eigentlich egal. Die Gemeinden haben einen Versorgungsauftrag zu erfüllen.“
Eigentlich hätte das Gesetz im Herbst fertig sein sollen, damit es heuer beschlossen wird und im kommenden Schuljahr in Kraft tritt. „Das war mein ehrgeiziger Plan, der hat leider nicht funktioniert“, gesteht Schöbi-Fink. „Es geht jetzt nicht um Wochen oder Monate. Man muss ein gutes Gesetz herbringen. Dass es nächstes Schuljahr gilt, wird aber eng.“ Die Gemeinden müssen nämlich eine Angebotsplanung erstellen, das müsste schon im Frühjahr geschehen. „Wenn wir es schaffen, ist es gut. Aber das kann ich im Moment nicht sagen.“
Neben dem Gesetz ist auch eine Verordnung geplant. Darin werden weitere Details geregelt. Die Grünen wünschten sich eine Mindestquadratmeterzahl für Außenspielplätze bei Kindergärten. Bei den derzeitigen Grundstückspreisen ein teures Unterfangen. Fürs Gesetz hat es deshalb nicht gereicht. In der Verordnung könnte dieser Punkt aber festgeschrieben werden, heißt es.