Gericht: Nacktfotos bei Scheidung als Druckmittel verwendet

Weil sich 41-jähriger Ex-Mann einsichtig zeigte, wurde die Sache mit 300 Euro Buße erledigt.
feldkirch Bei Scheidungen wird nicht selten mit harten Bandagen gekämpft. Oft nicht fair und oft mit unlauteren Mitteln. Vor allem wenn es ums Vermögen und Unterhalt geht, wird der Ton rau. Wenn die Vorgehensweise jedoch kriminell wird, schaltet sich die Justiz ein und es wird Anklage erhoben beziehungsweise ein Strafantrag eingebracht. So geschehen im Falle eines einst glücklich verheirateten Ehepaares.
Die beiden haben zwei Kinder, die Ehe ging in die Brüche, es kam zum Streit. Da entdeckte das Familienoberhaupt auf dem Facebook-Account seiner Frau ein paar delikate Bilder. Die Fotos hielt er für den großen Trumpf. Genervt vom aufreibenden Scheidungsverfahren drohte er der Noch-Gattin, dass er, sollte sie ihr geldgieriges Treiben fortsetzen, ihre intimen Bilder „benutzen“ werde. Außerdem drängte er die Frau, sie solle künftig besser die Ratschläge ihrer Freundinnen ignorieren, anderenfalls er ebenfalls von den Fotos Gebrauch machen werde.
Zurückgerudert
In einem Scheidungsvergleich kamen die beiden Seiten dann jedoch insofern überein, dass der Mann für die beiden Kinder 860 Euro, für die Exfrau 500 Euro Unterhalt bezahlt. Auch bezüglich anderer Dinge einigte man sich. Dafür verpflichtete sich die Frau, in der Strafcausa gegen den Exmann nicht auszusagen. Im Falle des Aussagebefreiungsrechts, so hoffte man, würde der Mann freigesprochen. Denn schweigt die Frau, sind auch deren frühere Aussagen nicht verwertbar. Dabei bedachte die Verteidigung allerdings nicht, dass die Polizei die WhatsApp-Nachrichten bereits abfotografiert hatte. Und das hat nichts mit dem Aussageverweigerungsrecht der Exgattin zu tun. Die Bilder zählen als eigenes Beweismittel. Zudem räumte der Mann ein, dass er die Nachrichten geschrieben hatte.
300 Euro Buße
Die Verteidigung gab beim Prozess an, die Fotos wären allenfalls in das Scheidungsverfahren eingeflossen, keineswegs aber öffentlich gemacht worden. Richter Richard Gschwenter sieht die versuchte Nötigung erfüllt und bietet eine Diversion an. Der Angeklagte stimmt zu. Aufgrund seiner hohen Unterhaltsverpflichtungen und 50.000 Euro Schulden beträgt die Buße lediglich 300 Euro. Damit ist die Sache endgültig vom Tisch. „Schauen Sie, dass Sie die Situation Ihren Kindern zuliebe irgendwie meistern, ansonsten werden diese darunter leiden“, gibt der Richter den beiden Kontrahenten noch mit auf den Weg.