Gericht: Unerlaubte Spritztour mit Auto endete an Hauswand

20-Jähriger ohne Führerschein zu 4500 Euro Strafe verurteilt, weitere Forderungen absehbar.
feldkirch Am Landesgericht Feldkirch ist ein 20-jähriger Maler nach einem Unfall wegen unbefugtem Gebrauch von Fahrzeugen sowie fahrlässiger Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Dazu muss er dem verletzten Beifahrer 1000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Lebensgefährlich verletzt
Die Verhandlung ging rasch, denn der Angeklagte war geständig. Er und sein Beifahrer hatten im August vergangenen Jahres Glück im Unglück. Der damals 19-jährige Freund des Beschuldigten wurde lebensgefährlich verletzt, zum Glück hat er die Verletzungen mittlerweile relativ gut überwunden. Doch auf den Fahrer kommen noch weitere Forderungen zu. Opferanwalt Johann Meier schätzt sie auf rund 10.000 Euro.
Leichtsinn
Der 20-Jährige konnte nicht widerstehen, als der den Fahrzeugschlüssel seines Onkels da liegen sah. Letzterer war verreist, das Auto lockte zur Spritztour. Mit 90 statt der erlaubten 50 km/h fuhr der Neffe ohne Führerschein gegen 22 Uhr auf der Schwarzachtobelstraße. Er und sein Kumpel fuhren Richtung Schwarzach, als der junge Mann die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Er touchierte die Gehsteigkante am rechten Fahrbahnrand, versuchte den Fehler zu korrigieren und landete in der Wand eines Wohnhauses. Am Auto entstand Totalschaden. Während der Raser mit leichten Verletzungen davonkam, erlitt der Freund zahlreiche Knochenbrüche sowie einen Lungenriss. Vor allem Letzteres ist mit Lebensgefahr verbunden.
Etliche Milderungsgründe
Verteidiger Stefan Denifl ersucht um ein mildes Urteil: „Mein Mandant war junger Erwachsener, bislang unbescholten und geständig. Bislang ließ er sich nie etwas zuschulden kommen.“ Ob der Beifahrer wusste, dass sein Freund keinen Führerschein hatte, bleibt offen. Der Lenker behauptet, der andere habe es gewusst. Der Verletzte sagt, der Angeklagte hätte angegeben, dass er in der Steiermark den Führerschein gemacht habe. Einst waren die beiden Männer, die sich seit Jahren kennen, Freunde, doch seit dem Unfall ist die Freundschaft Vergangenheit.
Zahlungen offen
Wer die weiteren Schadenersatzansprüche für diese „Schwarzfahrt“ übernimmt, bleibt vorläufig noch offen. Denkbar ist, dass die Versicherung zahlt und sich beim Unfalllenker das Geld holt. Auch wenn der Verursacher nicht die ganze Summe auf einmal bezahlen kann, mit einem gerichtlichen Titel kann man 30 Jahre lang die Schulden unkompliziert eintreiben. Das strafrechtliche Urteil ist jedenfalls rechtskräftig, sowohl Staatsanwalt als auch Verurteilter akzeptieren die Entscheidung.