Neun Monate Haft für vier Schläge mit Bierflasche

Vorarlberg / 19.02.2022 • 10:00 Uhr
Neun Monate Haft für vier Schläge mit Bierflasche
Für seine Alkoholeskapaden wurde der Angeklagte vom Gericht verurteilt. Eckert

30-jähriger Metallarbeiter forderte Trinkkumpan zum Tanz auf, dann schlug er ihm auf den Kopf.

feldkirch Eigentlich sind der Metallarbeiter und der 52-Jährige Kumpel. Beide trinken gerne, so auch an einem Sommerabend vergangenen Jahres im Stadtteil Wallenmahd in Dornbirn. Der Jüngere hatte bereits einiges intus, war übermütig und frech. „Los, tanz für mich, dann spendier ich dir ein Bier!“, stichelte er, einen Sechserträger neben sich.

Der Ältere blieb zunächst ruhig. Als der junge Mann die Freundin des Kumpels als „Nutte“ bezeichnete, wurde es dem Kollegen zu viel. Er stieß den Gegner, packte ihn am Arm und nahm ihn in den Schwitzkasten. „Hör endlich auf, so blöd zu reden“, forderte der mit rund 1,4 Promille Betrunkene. Der Jüngere versprach aufzuhören und wollte sich aus seiner Zwangslage befreien. Dazu benutzte er seine Bierflasche. Dass diese Gegenwehr anfänglich in Notwehr passierte, billigt das Gericht zu. Doch der junge Trunkenbold übertrieb es, weshalb man ihm eine unzulässige Notwehrüberschreitung anlastete. Dafür wurde er verurteilt.

Mehrfach ausgeholt

Der Arbeiter holte mehrfach aus, das bestätigt auch ein Zeuge, der die zwei Streithähne zu trennen versuchte. Der Ältere bekam die volle Bierflasche vier Mal auf den Kopf, ein Gesichtsknochen unterhalb des Auges brach. Beim letzten Schlag brach die Flasche. „Das letzte, was ich mich erinnern kann, war, wie das Blut den abgebrochenen Flaschenhals runterlief“, erinnert sich das Opfer im Prozess. Dann wurde er ohnmächtig und übergab sich. Der Mann, der die beiden trennen wollte, legte das Opfer auf die Seite. Doch da kam von Neuem eine Attacke des Jüngeren. Er trat mehrfach mit den Füßen auf den am Boden Liegenden ein. „Lass ihn, er kann sich doch nicht mehr wehren“, forderte der Helfer. Überall war Blut, der Mann hatte zusätzlich einige Schürfwunden. Schlussendlich brachte der Notarzt den Verletzten ins Spital.

Notwehr

Der Angeklagte verteidigt sich und behauptet, dass er nur einmal versehentlich den Gegner mit der Flasche erwischt habe. Das glaubt das Gericht nicht. Dass das Opfer allerdings mit Gewalthandlungen angefangen und provoziert hatte und deshalb zumindest anfänglich eine Notwehrsituation vorlag, davon ist das Gericht überzeugt. Der zehnfach Vorbestrafte wird wegen schwerer Körperverletzung zu insgesamt neun Monaten Haft und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Da er einen Job hat, stehen die Chancen, dass er mit Fußfesseln in Freiheit bleiben kann, gut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.