Prozess nach krassem Fall von Cybermobbing in Vorarlberg

Wofür sich eine Mutter am Landesgericht Feldkirch nach einer hetzerischen Verleumdungskampagne verantworten muss.
Feldkirch Der Exklusivbericht der VN zur „Causa Leila“ im Oktober des Vorjahres erregte auch überregional Aufsehen und schlug hohe Wellen.
Es war im Herbst 2020, als auf dem Instagramm-Account am Handy einer Schülerin (Synonym „Anna“) einer Mittelschule im Oberland wochenlang Nachrichten auftauchten, in denen die 13-Jährige beschimpft, beleidigt und sogar mit dem Vergewaltigen und Umbringen bedroht wurde.
Alsbald geriet eine ihrer Klassenkameradinnen (Synonym „Leila“), ebenfalls 13 Jahre alt und mit Migrationshintergrund, in den Verdacht, diese Nachrichten verfasst und gesendet zu haben. Grund dafür war, dass die Nachrichten mit den Worten „LG Leila“ unterzeichnet wurden.
Die Folgen waren verheerend:Die Mutter von „Anna“ zeigte die Vorfälle der Polizei an. „Leila“ wurde vor der ganzen Klasse bloßgestellt und für vier Wochen von der Schule suspendiert.
„Anna“ war die Verfasserin
Anschließende aufwändige Ermittlungen der Polizei und Justiz brachten jedoch Ungeheuerliches ans Licht: Wie sich herausstellen sollte, hatte „Anna“ die Drohnachrichten auf einem zweiten Smartphone an sich selbst geschrieben und somit eine strafbare Handlung vorgetäuscht, um die ahnungslose „Leila“ zu diffamieren. Aufgrund ihres strafunmündigen Alters wurde das Verfahren gegen „Anna“ wegen Verleumdung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Zeugenaussage jedoch eingestellt.
Doch nicht nur „Leila“ selbst, sondern deren ganze Familie durchlitt durch diese Verleumdungen eine schreckliche Zeit. Unbekannte randalierten vor ihrer Haustür und zündeten eine Matratze an. „Leilas“ noch jüngere Geschwister seien von Autos verfolgt worden.
Auch wenn „Anna“, nachweislichc die Urheberin des Übels, keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten hat, so zieht der „Fall Leila“ nun doch noch ein gerichtliches Verfahren nach sich. Angeklagt ist „Annas“ Mutter.
Gefährliche Drohung und Beleidigung
Die Frau, welche die verleumderischen Drohnachrichten gegen ihre Tochter einst der Polizei angezeigt hatte, muss sich in der kommenden Woche am Landesgericht Feldkirch selbst wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung und Beleidigung verantworten.
Opfer ihrer Angriffe waren dem Vernehmen nach „Leila“ und deren Familie. Konkret heißt es im Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft: „Hat mehrere Personen mit zumindest einer Verletzung am Körper bedroht und vor mehreren Personen beschimpft.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.