Nichte missbraucht und vergewaltigt, fünf Jahre Haft

Vorarlberg / 15.03.2022 • 14:05 Uhr
Nichte missbraucht und vergewaltigt, fünf Jahre Haft
Der Angeklagte beteuerte vor Gericht vergeblich, dass er unschuldig sei. Eckert

46-jähriger Vorarlberger missbrauchte vor Jahrzehnten seine Nichte. Heute wurde er verurteilt.

feldkirch Dass Sexualdelikte erst Jahre, sogar Jahrzehnte nach der Tat vor Gericht gebracht werden, ist häufig. Vor allem, wenn Kinder oder Jugendliche Opfer wurden. So tagte der Schöffensenat des Landesgerichts auch in diesem Fall erst jetzt, die Sexualstraftaten mit unterschiedlicher Intensität reichen bis in die Jahre 1997 bis 2000 zurück. Einem heute 46-jährigen Vorarlberger wird vorgeworfen, seine Nichte, damals im Alter zwischen elf und 13 Jahren, mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Auch eine Vergewaltigung ist angeklagt. Der Beschuldigte selbst beteuerte seine Unschuld und bestritt, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei.

Aussage gegen Aussage

Der Beschuldigte gab an, dass er zwar bei seinem Bruder hin und wieder auf Besuch gewesen sei. Kaffee trinken und plaudern, doch aufgepasst habe er auf die Nichte nie. Deren Eltern behaupteten jedoch etwas anderes. Es habe durchaus Zeiten gegeben, in denen der Mann mit dem Mädchen alleine gewesen sei. Zudem habe sich ihre Tochter auf einmal auffallend und seltsam benommen. Sie habe wiederholt ihre Unterwäsche versteckt und einmal sogar versucht, sie in der Toilette runterzuspülen, so die Angaben der Eltern. Auch verbal habe sich das Mädchen einmal in auffallender Weise geäußert, in dem sie sagte: „Dass Du es nur weißt, wie das war mit mir und deinem Bruder …“. Entlastend die Aussage der Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten. Sie ist sicher, dass der Mann unschuldig ist. Sie seien immer zusammen gewesen, so die Zeugin.

Gutachter am Wort

Bei der letzten Verhandlung wurde die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens beantragt. Der Experte hatte abzuklären, ob das Mädchen, heute eine erwachsene Frau, schwer traumatisiert wurde. Wird eine entsprechend schwere psychische Beeinträchtigung diagnostiziert und das Gericht kann diese mit den vorgeworfenen Taten in Verbindung bringen, erhöht dies den Strafrahmen von ein bis zehn Jahre auf fünf bis 15 Jahre. Die psychische Beeinträchtigung wird dann beurteilt wie eine schwere Körperverletzung. Der Gutachter bejahte schwere Beeinträchtigungen.

Enorme Entschädigung

Der Schöffensenat kam zu dem Ergebnis: schuldig, Haftstrafe fünf Jahre und vier Monate. Opfervertreterin Sandra Wehinger konnte für ihre Mandantin eine Entschädigung von 86.000 Euro erreichen, dieser Betrag wurde gerichtlich zugesprochen. Auch für weitere Folgen haftet der Sexualstraftäter. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.