Angestellter zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt

28-jähriger Vorarlberger freigesprochen. Er ging die letzten zwei Jahre durch die Hölle.
feldkirch Ein schwieriger Fall rund um einen Beischlaf im April 2019 beschäftigte das Landesgericht Feldkirch. Auf der einen Seite eine junge Frau, die zwei Jahre nach einer ausgiebigen Feier plötzlich angibt, im Anschluss daran von einem Bekannten in ihrer Wohnung vergewaltigt worden zu sein.
Schwer traumatisiert
Ein psychiatrisches Gutachten führt an, dass sie schwer traumatisiert sei, bei gutem Behandlungsverlauf rechnen die Experten mit einer Krankheitsdauer von rund drei Jahren.
Auf der anderen Seite der Angeklagte: ein 28-jähriger Angestellter mit einem Topjob und bislang noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen. „Er war von den Anschuldigungen, die zwei Jahre nach dieser Disco-Nacht an ihn herangetragen wurden, völlig perplex“, so sein Verteidiger Thomas Raneburger beim Prozess. Es sei einvernehmlicher Sex gewesen. Der Vergewaltigungsvorwurf mit einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren laste so schwer auf dem Beschuldigten, dass er sogar sechs Wochen stationär in die Psychiatrie musste, so Raneburger.
Nach einer Partynacht
Der Angeklagte erinnert sich an die Partynacht, die Freundin des angeblichen Opfers hatte Geburtstag, die Gruppe feierte im „El Capitan“. Die beiden Mädchen amüsierten sich im Lokal mit zwei Schweizern, danach brachen sie nach Hause auf. Der Angeklagte und die junge Frau, die sich seit einiger Zeit vom Fußballplatz her kannten, fuhren im selben Taxi. Schlussendlich gestand sie ihm zu, dass er bei ihr nächtigen und erst am nächsten Morgen heimfahren könne.
Immer wieder habe sie betont, sexuell laufe nichts zwischen ihnen, es gehe lediglich ums Übernachten. Doch die Schilderungen gehen völlig auseinander. Der Angeklagte spricht von damals einvernehmlichen Zärtlichkeiten, sie von ständigen Belästigungen und schlussendlich einer Vergewaltigung. Immer wieder habe sie der Mann betastet, sie habe ihn abgewiesen.
Große Erleichterung
Schlussendlich soll er sie in den Schenkel gebissen und zum Vaginalverkehr gezwungen haben. Es steht Aussage gegen Aussage und für den Angeklagten, der das Verfahren nur mit Hilfe schwerer Medikamente durchsteht, bringt das Urteil endlich Erleichterung. Der Senat kann nicht mit Sicherheit feststellen, was genau passiert ist und spricht den Mann im Zweifel frei. „Mein Mandant wurde als Vergewaltiger angeklagt, er musste im Falle eines Schuldspruches mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen“, macht Raneburger noch einmal deutlich, wie belastend das Verfahren für seinen Mandanten, der sich noch nie etwas zu Schulden kommen hatte lassen, war. Der Freigesprochene atmet auf, der Verteidiger ist zufrieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.