Warum eine Vorarlbergerin ihre Hündinnen qualvoll verenden ließ

60-Jährige brachte zwei Hunde trotz offener Wunden nicht zum Tierarzt.
Feldkirch Die Hündinnen „Selma“ und „Nikita“ wurden von Tag zu Tag immer schwächer. Sie litten an offenen Wunden. Bis sie verendeten.
Doch ihre Besitzerin und ihr Ehemann brachten die beiden Vierbeiner nicht zum Tierarzt. Angeklagt wegen Tierquälerei muss sich allerdings nur die 60-jährige am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Magdalena Rafolt verantworten. Doch die Beschuldigte verweigert jede Aussage.
Außer einer: „Ich bin nicht schuldig. Ich sage nichts, denn dadurch wird es nicht anders. Das versteht kein Mensch“, irritiert sie die Richterin.
„Sollten in Würde sterben“
Ihr Ehemann wird als Zeuge aufgerufen. Er will aussagen und bringt endlich Licht in die Angelegenheit: „Meine Frau liebte die Hündinnen und pflegte ihre Wunden mit Pflastern und Salben. Sie haben nicht gelitten. Aber sie zum Tierarzt zu bringen, brachten wir nicht übers Herz. Dort wären Selma und Nikita nur eingeschläfert worden. Aber sie gehörten zur Familie. Und sie sollten in Würde bei uns sterben.“
„Tötungsstationen“
Seine Frau und er hätten schon immer Hunde gehalten. Insgesamt zehn seien es gewesen, fügt der 63-Jährige hinzu. „Wir holten sie von Tierheimen, von diesen Tötungsstationen. Das werden wir jetzt nicht mehr tun“, sagt der Zeuge.
Die Beschuldigte wird im Sinne der Anklage (Vergehen der Tierquälerei) zu einer Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro verurteilt. Die Hälfte davon bedingt. Sie nimmt das Urteil vorbehaltslos an.