Gericht: 7800 Euro Geldstrafe für Lüge vor der Polizei

Vorarlberg / 23.03.2022 • 21:30 Uhr
Gericht: 7800 Euro Geldstrafe für Lüge vor der Polizei
Der junge Angeklagte wurde wegen Begünstigung verurteilt. Eckert

23-Jähriger wollte Freund aus der Patsche helfen und wurde dafür verurteilt.

Feldkirch Der junge Angeklagte kommt zwanzig Minuten zu spät zur Verhandlung in Feldkirch. Sehr zum Ärger des Gerichts, denn während er sich durch den Morgenverkehr schlängelte, warteten die anderen Prozessbeteiligten im Saal auf ihn. Schlussendlich ist er da und entschuldigt sich mit Stau.

Zur Sache selbst ist der Hilfsarbeiter geständig. Sein Freund war in ein Körperverletzungsdelikt verwickelt und wurde dafür bereits verurteilt. Im Prozess stellte der 23-Jährige richtig, dass seine ursprünglichen Angaben vor der Polizei gelogen waren. Eine „Notlüge“, sozusagen, um dem Freund zu helfen. „Ich habe es dann aber korrigiert und vor Gericht die Wahrheit gesagt“, kann er nicht so recht verstehen, warum er nun wegen Begünstigung und falscher Beweisaussage angeklagt ist.

Zu spät richtig ausgesagt

„Sie hätten straffrei bleiben können, wenn Sie die Sache während Ihrer Einvernahme vor der Polizei richtiggestellt hätten. Bei der Hauptverhandlung gegen ihren Freund war es zu spät“, erklärt Richterin Sabrina Tagwercher. „Ich bin normal keiner, der lügt“, stellt der junge Türke klar. Bei Delikten gegen die Rechtspflege ist die Justiz nicht zimperlich. Schon aus Zeitgründen ist es wichtig, richtigen Spuren und Hinweisen nachzugehen und nicht im Trüben zu fischen. Bis zu drei Jahre Strafe stehen auf derartigen Falschaussagen und unguten Freundschaftsdiensten. Weil der junge Mann unbescholten und geständig ist, kommt er ohne Haftstrafe davon. Doch die Geldstrafe kann sich sehen lassen.

Guter Verdienst

Die Geldstrafe wird mit 7800 Euro bemessen. Grund für den stattlichen Betrag ist, dass der Mann mit 2200 Euro netto gut verdient und weder Sorgepflichten noch Schulden hat. Dazu kommen noch 250 Euro Verfahrenskosten, womit er insgesamt 8050 Euro ans Gericht überweisen muss. Ihm wird Ratenzahlung genehmigt. 325 Euro jeden Monat findet der Verurteilte ziemlich hoch, doch länger kann die Ratenzahlung laut Gesetz nicht erstreckt werden. „So etwas wird bestimmt nicht wieder vorkommen“, verspricht er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.