Gericht: 13 Jahre Haft für Messerstecher

Vorarlberg / 28.03.2022 • 18:52 Uhr
Gericht: 13 Jahre Haft für Messerstecher
Verbüßen wird der Mann die Haft zunächst in der Psychiatrie, später allenfalls in einem Gefängnis. eckert

Schwurgericht ging von Mordversuch aus, der Mann muss trotz Zurechnungsfähigkeit in die Psychiatrie.

feldkirch Der 11. April 2021, 22.30 Uhr: In Hard macht sich eine 27-jährige Restaurantfachfrau mit einer Arbeitskollegin auf den Heimweg. Ohne Vorwarnung wird sie von einem vorbeifahrenden Radfahrer, einem 24-jährigen Arbeitslosen, von hinten niedergestochen. Täter und Opfer kannten sich zuvor nicht. Die Frau, die zum Glück nur leicht verletzt wird, war zur falschen Zeit am falschen Ort. Der Vorfall verfolgt sie bis heute. Gerichtsmediziner Walter Rabl führt in seinem Gutachten aus, dass die heute 28-Jährige sehr viel Glück hatte. Ein paar Zentimeter entschieden über Leben und Tod. Das 21 Zentimeter lange Küchenmesser verursachte eine vier Zentimeter tiefe Weichteilstichverletzung. Hätte die Klinge ein inneres Organ getroffen, hätte die Frau sterben können.

„Blitzableiter“

Eine der Fragen an Gerichtspsychiater Reinhard Haller war, ob der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Der Experte sagt „ja“. Wenngleich das Steuerungsvermögen des Mannes durch verschiedene Umstände eingeschränkt war, wusste er, was er tat. ADHS erschwert zwar dem Schweizer seine Impulskontrolle und auch die vorliegende Persönlichkeitsstörung schränkt ihn ein, doch er ist ein intelligenter junger Mann, dem sein Verhalten zugerechnet werden kann. „Er war frustriert, hatte getrunken, allerdings auf keinen Fall mehr als 0,9 Promille zum Tatzeitpunkt. Er suchte einfach einen Blitzableiter“, so Haller. Das sei, so der Gerichtspsychiater, gar nicht so selten, in einem solchen Fall trifft das Unglück Menschen, die ihren Täter zuvor noch nie gesehen haben.

Mordvisionen

Was die Zukunftsprognose betrifft, scheint sich die Begutachtung schwieriger zu gestalten. Dass eine psychische Abnormität höheren Grades vorliegt, ist klar. Auch, dass der junge Mann im Landeskrankenhaus Rankweil immer wieder Mordfantasien hatte, ist auffallend. Dass der Angriff völlig losgelöst von einem Streit aus heiterem Himmel eine Fremde traf, ist ebenfalls ein schlechtes Zeichen. „Eine entsprechende Therapie braucht viel Zeit. Monate, wenn nicht Jahre“, so Haller. Staatsanwältin Konstanze Manhart plädiert für eine entsprechende Sanktion: „Der Angeklagte hat sich nach der Tat damit gebrüstet, dass er jemanden ‚abgestochen‘ hat. Es braucht hier eine Einweisung, damit sich junge Frauen, wie das Opfer, sicher auf den Nachhauseweg machen können.” Das Urteil mit 13 Jahren hinter Gitter trägt dieser Forderung Rechnung. Verbüßen wird der Mann diese Zeit in der Psychiatrie, später allenfalls in einem Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.