Gericht: Mit Pornografie das Eheleben aufgefrischt

Vorarlberg / 28.03.2022 • 08:00 Uhr
Gericht: Mit Pornografie das Eheleben aufgefrischt
Alle Unschuldsbeteuerungen änderten an einer kombinierten Strafe für den bislang Unbescholtenen nichts. Eckert

Bedingte Haftstrafe für Familienvater, der per Handy unsittliches Material austauschte.

Feldkirch Obwohl der Sachverhalt bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch eigentlich ziemlich klar ist, holt der Angeklagte und Vater eines zweijährigen Kindes weit aus und bringt allerlei Aspekte ins Verfahren ein. „Kinder sind mir heilig, ich finde es schrecklich, wenn man ihnen etwas antut“, lässt er den Dolmetscher übersetzen. Er habe selbst zwei Kinder im Krieg verloren, so der einstige Flüchtling, der mittlerweile in Vorarlberg Zuflucht und auch einen Job gefunden hat. Und er legt sogar noch eins drauf: Er habe Österreich als Land ausgesucht, weil hier die Kinder respektiert und deren Rechte gewahrt würden.

Oralsex mit Buben

Er sei in einer Gruppe, die sich regelmäßig pornografisches Material hin- und herschickt, um sein Eheleben etwas „aufzufrischen“, gab der Befragte bei der Polizei zu Protokoll. Dass da auch Kinderpornos dabei waren, habe er nicht gewusst und auch nicht gewollt. „Ich kann doch nichts dafür, wenn man mir solche Dinge mitschickt“, beteuert der Arbeiter beim Prozess seine Unschuld. „Rausgegangen aus dieser Gruppe sind Sie aber auch nicht“, hakt Richter Thomas Wallnöfer nach. Neben dem Besitz dieser Bilddateien wurde auch ein Video gefunden. Darauf ist zu sehen, wie eine Frau einen Buben oral befriedigt.

Dieses Video leitete der Angeklagte auch an einen Kumpel aus der Gruppe weiter. Auf dieses „Weiterleiten“ wurden die Fahnder aufmerksam. „Es gibt Mechanismen im Internet, welche die großen Provider überwachen. Da auch Facebook kontrolliert wird, konnte man nachweisen, dass dieses Video von ihrem Account aus weitergeschickt wurde“, erklärt der Richter.

Keine Ahnung

„Ich habe nie etwas weitergeleitet“, beharrt der Arbeiter. Seine Tochter spiele hin und wieder mit dem Handy, weil dort auch Spiele gespeichert seien. „Das Kind ist zwei Jahre alt“, hält es der Richter allerdings für unwahrscheinlich, dass die Kleine das Video weitergeleitet hat. Dem Beschuldigten wird erklärt, dass Kinderpornografie für die betreffenden Kinder für ewig Spuren im Netz hinterlässt und dass sie zu solchen Dingen gezwungen werden.

Alle Unschuldsbeteuerungen ändern an einer kombinierten Strafe für den bislang Unbescholtenen nichts. Er wird zu drei ei Monaten Haft auf Bewährung und 2100 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Dazu kommen noch 150 Euro Verfahrenskosten und das Handy wird vernichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.