Gericht: Sachwalterin erleichterte ihre Mutter um 32.400 Euro

69-jährige Angeklagte wegen Untreue zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
feldkirch Abwesenheit bei Gerichtsverhandlungen schützt vor Strafe nicht, das muss nun auch eine 69-jährige Angeklagte, die seit vielen Jahren in den USA lebt, zur Kenntnis nehmen. Sie wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Untreue angeklagt und auch ohne ihre Präsenz verurteilt. Acht Monate bedingte Haft, weil sie vor rund acht Jahren Gelder ihrer Mutter unrechtmäßig abzweigte.
Die Frau war in den Jahren 2014 und 2015 Sachwalterin der betagten Mutter, die zuletzt in einem Pflegeheim lebte, und kümmerte sich um deren Finanzen. Die Beschuldigte war des Öfteren in Vorarlberg, pendelte zwischen den Staaten und ihrer ursprünglichen Heimat. „Das kostet Geld“, meinte sie. Ausgaben für Aufenthalt und Reisen würden sich summieren. Um die Finanzen im Gleichgewicht zu halten, schickte sie sich selbst in sieben Überweisungen über 32.000 Euro. Drei Mal ging das Geld auf dem Konto ihres Sohnes ein, vier Mal landeten die Beträge auf ihren eigenen amerikanischen Konten.
Falsche Angabe
Dass sie nicht mehr in Vorarlberg weilt, nutzt ihr nichts. Die amerikanischen Behörden vernahmen sie im Rechtshilfeweg, sie konnte ausführlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen und sich verteidigen. Einmal gab die Befragte an, ein Bekannter ihrer mittlerweile verstorbenen Mutter habe die Überweisungen vermutlich getätigt. Doch das kann nicht sein. Zum fraglichen Zeitpunkt war der Mann bereits selbst verstorben und kommt als Auftraggeber für die Transaktionen kaum in Betracht. Bei einem Gespräch mit dem Notar wurde die bislang Unbescholtene ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich nicht einfach eigenmächtig Geld zukommen lassen darf.
Urteil per Post
Es hätte durchaus einen Weg gegeben, um ihre Unkosten abzugelten. Mit entsprechender Genehmigung des Bezirksgerichts hat der Sachwalter, dessen Bezeichnung sich mittlerweile zum „Erwachsenenvertreter“ gewandelt hat, ein Recht auf Aufwandsentschädigung.
Eigenmächtig kann er sich zwar faktisch selbst Geld zukommen lassen, rechtlich darf er dies jedoch nicht. Die mittlerweile selbst in die Jahre gekommene Ex-Sachwalterin wird das Urteil mit der Strafe von acht Monaten auf Bewährung per Post nach Amerika zugestellt bekommen. Die Verfahrenskosten muss die Hausfrau ohne Einkommen nicht bezahlen, sie werden für uneinbringlich erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.