Gericht: 17-Jähriger wegen Kinderpornografie angeklagt

Jugendlicher aufgrund pornografischer Darstellung von Minderjährigen zu Geldstrafe verurteilt.
feldkirch „Ich wusste nicht, dass die betreffenden Personen noch keine 18 Jahre alt sind“, verantwortet sich der 17-jährige Angeklagte am Landesgericht Feldkirch. Er habe die „Darsteller“ für älter gehalten, sagt der Lehrling. Der Richter zeigt ihm Kopien der sichergestellten Dateien und will wissen, wer von den Abgelichteten aussehe wie jemand im Alter von 18 Jahren.
Der Jugendliche muss passen, redet sich aber darauf hinaus, dass es nicht die Bilder seien, die er hochgeladen habe. An die 20 Bilddateien wurden beim Oberländer gefunden. Die überraschende Hausdurchsuchung sorgte beim Teenager und dessen Eltern für Aufregung. Seine Mutter hat ihn zur Verhandlung begleitet. Der junge Mann entschuldigt sich und sagt, dass ihm das Ganze heute sehr leid tue.
Herausgefiltert
Die Polizei kam dem Jugendlichen auf eine ganz einfache Art und Weise auf die Schliche. Filter im Internet sorgen dafür, dass immer wieder User hängenbleiben. So werden die meisten Anhänger von Kinderpornos ertappt. Das Interesse zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten und Altersgruppen.
„Mein Mandant hat keinerlei pädophile Neigungen“, versichert der Verteidiger. Allerdings kann sich das Gericht nicht erklären, warum der Jugendliche beispielsweise ein Bild, das ein drei- bis vierjähriges Mädchen beim Oralverkehr an einem Mann zeigt, sogar auf Twitter weiter veröffentlichte. Der Angeklagte will dazu nicht viel erklären. Das braucht er auch nicht, denn die Datensicherung beweist, dass es nicht nur ein versehentlich heruntergeladenes Bild war, sondern dass durchaus Interesse an derartigem Material bestand.
640 Euro Strafe
Der 17-Jährige wird wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger zu einer unbedingten Geldstrafe von 640 Euro verurteilt. Normalerweise fallen die Strafen härter aus, doch der Lehrling verdient noch nicht allzu viel, ist Jugendlicher, bislang unbescholten und zumindest teilweise geständig.
Schmerzen dürfte ihn auch, dass seine Handys und der Laptop konfisziert und vernichtet werden. In seinem Leumundszeugnis scheint die Vorstrafe wegen dieses Sexualdelikts nicht auf, sie behindert ihn also nicht bei einer Bewerbung. Die Justiz hat die Vorstrafe jedoch präsent, ereignet sich nochmals ein ähnliches Delikt, drohen wesentlich schärfere Sanktionen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.