Teurer Ausflipper für rabiate Tierärztin

Bei Coronademo zwei Beamte verletzt und festgenommen. Diversion mit 7650 Euro Strafe plus Schmerzensgeld.
Feldkirch „Schuldig oder nicht schuldig?“ Die angeklagte Veterinärin musste lange überlegen, als ihr Richter Dietmar Nussbaumer im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch die Frage aller Fragen eines Strafprozesses stellte. „Schwer zu sagen“, kam es der Angeklagten schließlich über die Lippen. „Nein“, antwortete sie schließlich in Bezug auf den Strafbestand der schweren Körperverletzung.
Festnahme
Was war passiert am 9. Dezember des Vorjahres? Auf alle Fälle gab es damals eine Demonstration am Montfortplatz in Feldkirch. Um den Grad der Verwicklung in strafbare Handlungen durch die Tierärztin, die im Landesdienst eine tragende Funktion einnimmt, fokussierte sich in der Folge die Wahrheitssuche. Die Angeklagte, eine Impfgegnerin, will an jenem Tag „zufällig“ bei der Corona-Demonstration in Feldkirch vorbeigekommen sein und nur am Rande dagestanden und mit einer Demo-Teilnehmerin kommuniziert haben.
Ein Polizist machte sie auf die Maskenpflicht aufmerksam. Dieser kam sie nicht nach. Die darauffolgende Aufforderung nach Bekanntgabe ihrer Identität durch die Polizei verweigerte sie. Es wurde emotional und dann handgreiflich. Die Beschuldigte trat und schlug um sich, zwei Beamte trugen Verletzungen davon. Die Tierärztin wurde verhaftet. „Es war nicht in Ordnung, wie ich mich loszulösen versucht habe“, räumt die dreifache Mutter eine Teilschuld ein. Ob sie Gewalt ausgeübt habe, wollte Richter Nussbaumer wissen. Sie habe sich „aktiv“ gegen die Amtshandlung gewehrt, relativierte die Medizinerin.
„Es tut mir leid“ und „Es war nicht in Ordnung“. Solche Sätze streute sie im Laufe der Befragung durch den eloquenten Richter immer häufiger ein. Die volle Wucht der Anschuldigung versuchte sie dennoch stets abzufedern. Eine strafrechtliche Verurteilung könne sie nicht brauchen, weil sie weiterhin ihren Beruf als Veterinärin im Landesdienst ausüben möchte, gab sie dem Vorsitzenden zu verstehen. Dem vom Verteidiger der Beschuldigten ins Spiel gebrachten Antrag auf eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich ohne Verurteilung) schien auch Richter Nussbaumer immer mehr etwas abgewinnen zu können. Allerdings machte er die Angeklagte darauf aufmerksam machte, dass dies nur dann möglich sei, wenn der Sachverhalt geklärt sei. Dazu müsse sie beitragen.
7650 Euro Strafe
Zur angestrebten Diversion kam es schließlich. Die Veterinärin muss 7650 Euro zahlen und den zwei Polizeibeamten, die sie verletzte, insgesamt weitere 850 Euro an Schmerzensgeld überweisen. Damit bleibt ihr ein Eintrag ins Strafregister erspart.
„Es war sicherlich nicht in Ordnung, wie ich mich loszulösen versucht habe.“