Gericht: Erstes Date endete in einem fatalen Desaster

Vorarlberg / 27.04.2022 • 10:00 Uhr
Gericht: Erstes Date endete in einem fatalen Desaster
Eine Familie vor Gericht (im Bild Mutter und Tochter). Die Anklage lautete unter anderem Widerstand gegen die Staatsgewalt. VN-GS

20-Jährige schleppte neue Bekanntschaft betrunken zu Hause an – sehr zum Missfallen der Familie.

feldkirch Eine 20-jährige Unterländerin traf auf einen Galan. Sofortige Sympathie auf du und du beflügelte beide.

Treffpunkt Messepark. In einem Lokal vom Sitzfleisch bemächtigt, steigerten mehrere große Biere das frohe Gemüt der frischen Turteltauben. Da schoss es der jungen Frau durch den Kopf: „Warum den jungen Herrn eigentlich nicht gleich zu Hause vorstellen . . .?“

Als die Fetzen flogen

Also nahm sie ihn mit. Als das „frisch verliebte“ Paar torkelnd zu Hause vor der Türe stand, teilten die Eltern so gar nicht die Begeisterung ihres Nesthäkchens. Vor allem der betrunkene Begleiter war ihnen sofort ein Dorn im Auge. Auch dem älteren 27-jährigen Bruder. Der unerwünschte Gast selbst bemerkte das Missfallen der Familie und wurde seinerseits wütend. Und schon flogen die Fetzen. Der frischgebackene Freund der Tochter stürmte durch die Türe, ging auf den Vater los, verletzte ihn und versetzte auch dem Bruder Schläge in den Bauch.

Mutter kontra Polizei

Die Situation eskalierte derart, dass schließlich eine alarmierte Polizeistreife anrücken musste. Doch die vier Beamten hatten es nicht leicht. Denn nun trat die 52-jährige Mutter, nach dem Konsum mehrere Biere selbst etwas benommen, auf den Plan. Sie schlug einem Polizisten mehrmals mit der Faust auf die Hand. Auch der Sohn und die Tochter schritten gegen die Beamten ein. Da wurde gezerrt, gerissen, geschrien und geweint. Die Situation geriet völlig außer Kontrolle. Die Hausherrin musste festgenommen werden.

Unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sitzen Mutter, Tochter und Sohn nun vor Gericht. Gegen den „Galan“ wird in einer anderen Verhandlung gesondert prozessiert. Alle drei sind geständig. Und auch reumütig. „Es war eine Ausnahmesituation“, wirft ihre Verteidigerin Astrid Nagel bei der Verhandlung ein und: „Wie handelt man als Kind, wenn die Mama angegriffen wird?“

„Es tut mir leid“

Mama selbst gesteht vor Gericht: „Ich hätte nicht so handeln dürfen, es tut mir leid.“ Richter Richard Gschwendter hält es für ausreichend, die beiden angeklagten Geschwister im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion) zu jeweils 600 Euro Geldbuße zu verdonnern. Die Mutter wird jedoch im Sinne der Anklage zu einer unbedingten Geldstrafe von 1000 Euro (250 Tagessätze a‘ vier Euro) verurteilt.

Der Tochter gibt der Richter noch einen wohlgemeinten Rat mit auf den Weg: „Suchen Sie Ihre Männer zukünftig sorgfältiger aus . . .“