Freispruch im “Fall Leila”

Vorarlberg / 04.05.2022 • 22:40 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch von sämtlichen Vorwürfen im Zweifel freigesprochen. vn/gs
Die Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch von sämtlichen Vorwürfen im Zweifel freigesprochen. vn/gs

Angeklagter Frau konnte gefährliche Drohung im Prozess um Cybermobbing-Affäre nicht nachgewiesen werden.

feldkirch Mit der dritten Verhandlung fand ein Prozess, garniert mit mutmaßlicher Verleumdung, angeblichen gefährlichen Drohungen und Beleidigungen, am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch ein Ende.

Brisante Vorgeschichte

Bereits die Vorgeschichte schlug hohe Wellen. Vor zwei Jahren war an einer Vorarlberger Mittelschule ein 13-jähriges Mädchen (Pseudonym „Leila“) mit Migrationshintergrund offenbar Opfer eines perfiden Falls von Cybermobbing durch eine Klassenkameradin (Pseudonym „Anna“) geworden (die VN berichteten).

Mutter vor Gericht

„Annas“ 49-jährige Mutter stand als Angeklagte wegen Beleidigung und gefährlicher Drohung vor Gericht. Vorwurf: Sie soll der nunmehr 15-jährigen „Leila“ und deren Familie damals mit dem Umbringen durch Dritte gedroht haben. Außerdem habe sie die damals Minderjährige und ihre Angehörigen an einer Bushaltestelle vor der Schule von einem Auto aus als „Gorillas“ bezeichnet, mit einem Finger das Abziehen einer Maschinenpistole und ein entsprechendes Geräusch nachgeahmt. Die Beschuldigte wies jeden Vorwurf von sich.

„Bald kommt Knall“

Im Gegenteil: Die 49-Jährige gab an, selbst beleidigt und bedroht worden zu sein. Nachdem sie einst ihre Tochter von der Schule abgeholt habe, seien ihr „Leila“ und deren Mutter begegnet, hätten sie unterschwelligst beleidigt und ihr die Drohung „Bald kommt Knall!“ entgegengeschmettert.

Auch „Leila“ selbst, ihre Mutter und ihr Stiefvater wurden vor Gericht einvernommen. Mit dem Resultat, dass die Angeklagte von sämtlichen Vorwürfen im Zweifel freigesprochen wurden. Richterin Magdalena Rafolt begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Angaben der Zeugen deutlich divergierten und die Aussagen „in der zeitlichen Verknüpfung der Geschehnisse widersprüchlich seien“.

Retourkutsche?

Im Übrigen konnte die Richterin auch nicht mit Sicherheit ausschließen, dass die Anschuldigungen seitens „Leilas“ und ihrer Familie nicht eine Retourkutsche gewesen sein könnten. Damit sprach sie die mutmaßliche Verleumdungskampagne gegen „Leila“ in der Cybermobbing-Affäre an, in der das Verfahren wegen Minderjährigkeit der tatverdächtigen Tochter der Angeklagten als Verfasserin jener berüchtigten Mitteilungen per Handy eingestellt worden war.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.