Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Ein Ende setzen?

Vorarlberg / 23.05.2022 • 20:41 Uhr

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung kämpft in Deutschland ein zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung Verurteilter vor Gericht darum, dass nach 36 Jahren im Gefängnis seinem Leben mit aktiver Sterbehilfe ein Ende gesetzt wird. Damit nimmt die Diskussion wieder Fahrt auf, dass bei unseren Nachbarn ungeachtet der Liberalisierung der Sterbehilfe durch das Bundesverfassungsgericht das Problem einer Missbrauch verhütenden gesetzlichen Regelung von einem Entwurf zum nächsten geschoben wird. Das haben wir in Österreich mit dem 2021 beschlossenen Sterbeverfügungsgesetz schon hinter uns. Es wird ihm im Großen und Ganzen bescheinigt, nach dem die Sterbehilfe erlaubenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes einen das Ärgste verhütenden Kompromiss gefunden zu haben.

Nachdem es bei den in Gesundheitsberufen Tätigen große Widerstände gibt, an Suiziden durch die Bereitstellung tödlicher Substanzen mitzuwirken, gibt es immer wieder Versuche, das zur Pflicht machen zu wollen. Dem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kürzlich einen Riegel vorgeschoben. Es gibt demnach kein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung, auch nicht in Form von Informationen oder Unterstützung.

Auch wenn mit dem Sterbeverfügungsgesetz dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes entsprochen wurde, wird die Diskussion über die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe – wenn z.B. jemand eine bereitgestellte tödliche Flüssigkeit nicht mehr selbst schlucken kann – noch nicht zu Ende sein. Der Verfassungsgerichtshof hat dem auch keineswegs eine klare Absage erteilt, er hat einen entsprechenden Antrag lediglich aus formalen Gründen nicht behandelt. Es würde mich nicht wundern, wenn der Verfassungsgerichtshof letztlich auch diese Schranke öffnen wird. Die Verhinderung von Missbrauch und Geschäftemacherei wird dann allerdings eine gewaltige Herausforderung werden. Es ist bekannt, dass ein Sterbewunsch keineswegs nur auf die Sorge alter Menschen vor unerträglichen Schmerzen zurückgeht, die heute durch die Palliativmedizin immer besser behandelt werden können. Sehr oft ist es Einsamkeit, das Gefühl temporärer Ausweglosigkeit und vor allem der Wunsch, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorstellen zu können, dass diesem Wunsch in der Praxis durch das Umfeld sogar noch nachgeholfen werden kann. Im amerikanischen Bundesstaat Oregon ist es laut Darstellung im Urteil des deutschen Bundverfassungsgerichts sogar schon so weit, dass bei unheilbaren Erkrankungen eine Kostenübernahme für bestimmte Therapien ausgeschlossen ist, wohl aber die Kosten für Sterbehilfe übernommen werden. Das werden wir doch wohl nicht ernsthaft wollen.

„Es gibt kein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung.“

Jürgen Weiss

juergen.weiss@vn.at

Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.