U-Ausschuss auf Bestellung
Vizekanzler Werner Kogler hat dem Landtag ausgerichtet, dass er sich zur Untersuchung der Wirtschaftsbundaffäre einen Untersuchungsausschuss wünscht. Die Reaktionen der Oppositionsparteien in Vorarlberg waren begreiflicherweise zurückhaltend. Dem grünen Vizekanzler einen Untersuchungsausschuss auf Bestellung zu liefern, ist für sie nicht sehr reizvoll.
Wenn schon, dann wäre eigentlich die grüne Landtagsfraktion am Zug, die Wünsche des Bundesparteichefs zu erfüllen. Sie könnten nach der Landesverfassung ohne Weiteres einen Untersuchungsausschuss beantragen, selbst wenn er gegen den Koalitionspartner gerichtet ist. Schließlich hat der grüne Landesrat ja auch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine «Sachverhaltsdarstellung» das Handy des Landeshauptmannes betreffend unterbreitet und der grüne Klub demselben Landeshauptmann anschließend das Vertrauen ausgesprochen. Wer sagt denn, dass Politik immer der Logik folgen muss?
Ernsthaft: Ein Untersuchungsausschuss auf Landtagsebene hat (nur) dann Sinn, wenn es etwas zu untersuchen gibt. Die Steuerangelegenheiten des Wirtschaftsbundes sind keine Landesangelegenheit, sondern fallen in die Bundeskompetenz. Die Finanzverwaltung würde keine Akten liefern und ihren Prüfer:innen wohl auch keine Aussage erlauben. Hier tut man gut daran, zunächst die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses im Nationalrat, der im Gegensatz zum Landtag diese Fragen sehr wohl prüfen darf, abzuwarten.
Der Landtag dürfte sich hingegen mit anderen Fragen auseinandersetzen. Sind beispielsweise die Inserate Parteispenden und was haben sie bewirkt? Wurden die strengen Vorschriften des Vorarlberger Parteienförderungsgesetzes umgangen? Genau diese Themen sind nämlich, da Landesangelegenheiten, nicht vom Nationalrat zu behandeln. Die Entscheidung, ob deshalb in Vorarlberg ein neuer Untersuchungsausschuss eingerichtet wird, können die Parteien im Landtag selbst treffen. Einer Aufforderung aus Wien bedarf es nicht.
„Wurden die strengen Vorschriften des Vorarlberger Parteienförderungsgesetzes umgangen?“
Peter Bussjäger
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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