91-Jährige von falschen Stromablesern bestohlen

Vorarlberg / 09.07.2022 • 12:00 Uhr
91-Jährige von falschen Stromablesern bestohlen
Einer der beiden Schmuckdiebe wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Eckert

Rumänen erbeuteten bei Harder Rentnerin Schmuck im Wert von 10.000 Euro.

Feldkirch Mitte November vergangenen Jahres waren in Hard zwei falsche Stromableser unterwegs. Die beiden Rumänen gaben an, sie wären von der VKW. Eine damals 91-jährige Pensionistin glaubte ihnen. Die abgelenkte Seniorin bemerkte nicht, dass einer der Kriminellen zu ihrem Schmuckkästchen schlich und daraus 13 Schmuckstücke im Wert von 10.000 Euro stahl. Darunter auch liebgewonnene Erinnerungsstücke wie Eheringe und dergleichen.

Todkranke Mutter

Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch erzählt der aus der U-Haft vorgeführte Rumäne eine Geschichte von todkranker Mutter, dringend benötigten Medikamenten und dergleichen. Gearbeitet hat der 37-jährige dreifache Vater nicht, verurteilt wurde er in seiner Vergangenheit bereits mehrfach. Insgesamt neun Vorstrafen, zwei in der Schweiz, der Rest in Rumänien und in Deutschland, zieren seine Strafkarte. Zuletzt wurde er im November in Genf zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt. Am 2. Juni wurde er an der Schweizer Grenze den Österreichern übergeben und hier sofort wieder in U-Haft genommen. Die Strafe für den Harder Schmuckdiebstahl: zehn Monate Haft.

Unsichere Wiedergutmachung

Der Mann gibt an, er habe den Schmuck um 1800 Euro verkauft. An Wiedergutmachung könne er sofort 1500 Euro überweisen. Seine Frau würde das für ihn erledigen, verspricht er der nunmehr 92-jährigen Zeugin, die vor Gericht erschienen ist. Sie hört die wiederholten ausschweifenden Entschuldigungen des Rumänen, fragt jedoch nur immer wieder nach, ob denn von dem Schmuck gar nichts mehr da sei. Der Mann wird zu 10.000 Euro Schadenersatz verurteilt, doch ob das Opfer je einen Cent davon bekommen wird, ist äußerst fraglich. Der Mann sitzt im Gefängnis, hat nichts gearbeitet, 4500 Euro Schulden, dazu Kinder im Alter von acht, zwölf und 14 Jahren. Die 1800 Euro, der Verkaufspreis des Schmucks, werden für verfallen erklärt, aber dieser Betrag ist für den Bund fast garantiert uneinbringlich.

“Achtenswerte Motive”

Der Verteidiger betont, dass sein Mandant „achtenswerte Motive“ gehabt habe, er habe lediglich für seine todkranke Mutter gestohlen, damit diese die Medikamente erhält, die sie benötigt. Der Angeklagte äußert, dass er eine Bewährungsstrafe wünsche. Richter Christoph Stadler erklärt, dass eine bedingte Strafe bei den vielen Vorstrafen nicht mehr möglich sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.