Gericht: Aus Jux und Tollerei Feuerlöscher versprüht

Wie eine Videoaufzeichnung im Bregenzer Schiffshafen einem betrunkenen Jugendlichen zum Verhängnis wurde.
feldkirch Ein bisschen zu spät trudelt der 16-jährige Unterländer zu seiner Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ein. Lässig setzt er sich in die erste Reihe und hört sich die Vorwürfe an. Der junge Mann und seine 17-jährige Bekannte hatten sich im April dieses Jahres zu später Stunde in Bregenz herumgetrieben. Dabei waren sie wieder einmal betrunken, weshalb sie sich beim Prozess nurmehr bruchstückhaft an die damaligen Geschehnisse erinnern können.
Beide Jugendlichen fallen immer wieder durch übermäßigen Alkoholkonsum auf und sind keine unbeschriebenen Blätter mehr. Bei dem jungen Mann stehen noch weitere Ermittlungen wegen Vandalismus an. Was den aktuellen Vorwurf der Sachbeschädigung mit einem Feuerlöscher betrifft, zeigt er sich geständig. Allerdings behauptet er, jemand habe ihm das Gerät in die Hand gedrückt.
Langeweile
Aus Übermut entriegelte er damals den Feuerlöscher und sprühte damit herum, bis er leer war. Mit den Worten „Bist du bescheuert?“ soll seine Bekannte versucht haben, ihn davon abzubringen. Ein Video in der Garage beim Bregenzer Schiffshafen hielt das Treiben der Betrunkenen fest. Da ein Feuerlöscher in einer Tiefgarage im Brandfall lebensrettend sein kann, wird dessen Beschädigung besonders streng als schwere Sachbeschädigung bestraft.
Die Verteidigung hält dem entgegen, dass es noch mehrere Feuerlöscher in der Garage gebe und keine Gefahr bestünde, wenn nur einer davon nicht mehr funktionstüchtig sei. Dem kann der Richter nicht folgen. Es bleibt bei schwerer Sachbeschädigung.
Schweres Alkoholproblem
Der junge Mann sieht bei sich kein Alkoholproblem. Der Bericht der Jugendhilfe sieht das anders. Dort heißt es, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der 17-Jährige wieder straffällig wird, hoch ist. Deshalb bekommt er zu den 200 Euro Strafe auch einen Bewährungshelfer. Nimmt er die Termine dort nicht wahr, muss er auch die weiteren, vorerst auf Bewährung ausgesprochenen 200 Euro bezahlen. Auf die Frage, ob er inzwischen nichts mehr trinkt, antwortet er locker: „Nur am Wochenende ein paar Bier“. Man wird sehen. „Ich würde Ihnen dringend empfehlen, endlich arbeiten zu gehen und ein vernünftigeres Trinkverhalten an den Tag zu legen“, legt ihm Richter Dietmar Nußbaumer zum Abschluss nahe.