Gericht: Angeklagter zog Geldstrafe der Therapie vor

Marihuanakonsument muss wegen des Anbaus für den Eigenkonsum tief in die Tasche greifen.
Feldkirch Der 41-jährige Techniker, der in seinem Job ganz gut verdient, zeigt sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkich fröhlich, auch wenn er auf der Anklagebank sitzt. Gut gelaunt lächelt er Richterin Magdalena Rafolt an. „Ja, das stimmt, ich rauche halt gerne abends nach der Arbeit einen Joint, das gebe ich zu. Aber ich habe nie damit gehandelt oder jemand anderem etwas weitergegeben, es war wirklich nur für mich selbst“, beteuert der Angeklagte.
Seit zehn Jahren züchtet er Marihuana und hat vier Pflanzen, die ihn zum „Selbstversorger“ machen. „Ich dachte, dann habe ich nichts mit kriminellem Handel und Erwerb zu tun, ich ziehe die Pflanzen einfach selber“, erklärt der Geständige bereitwillig.
Angebot der Therapie
Der bislang Unbescholtene wird wegen der zwei Kilo Marihuana, die er geerntet hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil er als Facharbeiter ausgesprochen gut verdient, wird der Tagessatz mit 35 Euro bemessen, was bei 420 Tagessätzen eine Gesamtstrafe von 14.700 Euro ergibt.
Da stutzt der Mann ein wenig. Die Richterin erklärt ihm, dass er die Möglichkeit hat, eine Therapie statt Strafe zu bekommen. Dann könnte er sich die Geldstrafe sparen. Dass er suchtmittelergeben ist, scheint beinahe fix. Doch der Verurteilte sorgt für eine Überraschung. Er zahlt lieber, als dass er eine Therapie macht. Die Richterin wundert sich ein wenig, doch der Beschuldigte gibt Auskunft.
“Auf CBD umgestiegen”
„Ich habe schon mal eine Therapie gemacht, aber das war nicht so meins. Lieber zahle ich die Strafe“, sagt der 41-Jährige. Er bekommt eine Ratenzahlung genehmigt und wird pro Monat 408 Euro abstottern müssen. Jetzt sei das Thema Cannabis sowieso vom Tisch. „Ich bin auf CBD umgestiegen, das kann ich im Spar an der Kasse kaufen, es gibt keine Probleme und alle sind zufrieden. Mir reicht das. Ich rauche abends weiterhin gemütlich mein Zigarettle und brauche das Cannabis gar nicht mehr“, will der Techniker eine gute Lösung gefunden haben.
Die Verurteilung ergeht wegen Suchtgifthandels, was terminologisch nicht ganz einsichtig ist, denn der Vorwurf lautet nicht auf Weitergabe, sondern nur auf Aufzucht für den Eigengebrauch. Der gesetzliche Überbegriff heißt einfach so. Der Verurteilte ist zufrieden, wünscht allen einen schönen Tag und verlässt erleichtert den Gerichtssaal. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.