Mutter des gemeinsamen Kindes bedroht

34-jähriger Mann wurde in einem Streitgespräch auf besonders drastische Weise ausfällig.
Feldkirch Am Dienstag musste sich ein 34-Jähriger am Landesgericht Feldkirch wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten. Der in der Schweiz wohnhafte Mann soll im September vergangenen Jahres in Hohenems eine Frau unter anderem mit mehreren Schlägen in das Gesicht verletzt haben. Außerdem soll er sie durch die Drohung, sie abzustechen und ein Blutbad zu veranstalten, dazu genötigt haben, nach Hause zu fahren, so der wesentliche angeklagte Sachverhalt. Die Hauptverhandlung dieses Prozesses fand bereits am 26. Jänner dieses Jahres statt. Damals wurde der Angeklagte einvernommen.
„Ich steche dich ab“
Das Opfer, das gleichzeitig die Mutter eines der Kinder des Mannes ist, entzog sich damals der Aussage. In der Fortsetzung des Prozesses wurde nun noch eine Zeugin befragt, die am Ort der Tat anwesend war.
Nach ihren Angaben habe sie zwar nicht alles mitbekommen, bereits in der Polizeivernehmung gab sie allerdings an, die Worte „Ich steche dich ab“ seitens des Beschuldigten gehört zu haben. Dies bestätigte sie auf Nachfrage von Richter Richard Gschwenter auch in der Verhandlung. Ein Messer habe sie nicht gesehen und das Opfer sei bei der Drohung schon einige Meter vom Beschuldigten entfernt gewesen. Der Mann selbst gab an, dass er die Frau zwar beleidigt habe, ihr aber nicht gedroht habe, sie abzustechen. Außerdem hätte er sie auch nicht am Arm fest gepackt, sondern nur mitgenommen, damit sie etwas weiter weg von der Menschenschlange, in der das Opfer damals gerade gewartet hatte, ungestört reden könnten.
„Darf nicht passieren“
Richter Gschwenter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je acht Euro. Das ergibt eine Gesamtstrafte von 1120 Euro.
Die Tat sei weder als Nötigung noch als Körperverletzung, sondern als einfache Drohung zu verstehen, da es sich um einen Satz handle, den man im Streitgespräch so vor sich hin sage, ohne es wirklich so zu meinen. Außerdem mildere die bisherige Unbescholtenheit das Urteil. Trotzdem dürfe so etwas nicht passieren, wie der Richter dem Beschuldigten zu verstehen gab: „Lassen Sie sich zu nichts mehr hinreißen.“ VN-noe
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