„Jetzt ein Psychopath, später dein Mörder“

Desolate Beziehung und Streit um gemeinsame zweijährige Tochter geriet zum Fiasko.
Feldkirch „Ich verpass dir zwei Backpfeifen und schlag dir beide Augen blau! Jetzt bin ich ein Psychopath! Und später dein Mörder!“ Diese Sprachnachrichten des 26-jährigen türkischen Staatsbürgers an seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen zweijährigen Tochter verfehlten ihre Wirkung nicht. Der Mann war im Zorn entbrannt. Wegen des behördlichen Verbots von Besuchskontakten zum Kind.
Der Wüterich zertrümmerte die Wohnung der Frau, riss Türen aus der Verankerung und schleuderte Gegenstände durch die Wohnung. Schließlich wurde der junge Mann verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Geständig
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch zeigt sich der 26-jährige, bereits dreifach vorbestrafte Beschuldigte geständig. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Michael Grubhofer versucht die schwerwiegende Anklage der gefährlichen Drohung zu entschärfen: „Mein Mandant hätte seine Drohungen nie wahrgemacht. Er wollte dadurch nur die Aufmerksamkeit der Frau erregen. Diese Aufmerksamkeit war ihm durch seine Taten gewiss. Und zwar nicht nur jene der Ex-Freundin, sondern auch jene der Polizei und Justiz.
Vor Richter Theo Rümmele bestätigt es der Angeklagte auch selbst: „Mir ging es doch nur um ihre Aufmerksamkeit. Weil sie mich ständig nur ignorierte . . .“ Für seine Tochter wolle er nur das Beste. Die Zweijährige liege ihm mehr als alles andere am Herzen. Das brachte er auch in einer weiteren Drohung an die ehemalige Lebensgefährtin deutlich zum Ausdruck: „Wenn ich mein Kind nicht mehr sehe, bringe ich dich um.“
Zu den Sachbeschädigungen in der Wohnung befragt, gesteht der Beschuldigte ein: „Ja, das habe ich getan. Aber es handelte sich dabei nur um Sachen, die ich ihr vorher geschenkt habe. Außerdem war ich damals stark alkoholisiert.“ Der Richter will wissen: „Wie stark?“.
„Ich hatte drei Biere getrunken. Innerhalb einer Stunde“, kommt als Antwort. Eine Schreckschusswaffe hatte der 26-Jährige auch noch besessen. Trotz eines aufrechten behördlichen Waffenverbots. Doch Richter Rümmele geht noch einmal auf die Morddrohungen ein: „Sie wissen, dass man so etwas bei Gericht nicht auf die leichte Schulter nimmt.“
„Ja, das weiß ich. Aber noch einmal, ich wollte dadurch nur ihre Aufmerksamkeit erregen.“
Teilbedingte Haftstrafe
Der Mann wird im Sinne von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen: Vergehen der gefährlichen Drohung, Sachbeschädigung, Verbrechen der versuchten schweren Nötigung, Verstoß gegen das Waffengesetz. Urteil: Zwölf Monate Haftstrafe, acht davon auf Bewährung. Für die unmittelbare Zeit nach der Haftentlassung wird ihm noch ein Anti-Gewalt-Training aufgebrummt. 1500 Euro Teilschadensbetrag hat er an seine Ex-Lebensgefährtin (der er sich nicht weniger als hundert Meter nähern darf) zu entrichten.
Der 26-Jährige nimmt das Urteil an. Nicht aber die Staatsanwältin. Ihr ist es zu milde. Nun hat also das Oberlandesgericht Innsbruck zu entscheiden. VN-GS
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