Rauferei bei Vorarlberg-Derby: Fußball-Fans sehen sich vor Gericht wieder

Angeklagter kommt ohne Vorstrafe, aber mit saftiger Geldbuße davon.
Feldkirch Ein fester Händedruck, ein kurzer Blick in die Augen – dann hatte sich die Sache erledigt. Vorausgesetzt, der Angeklagte bezahlt seine Geldbuße. Vor dem Landesgericht Feldkirch trafen am Donnerstag zwei Fußball-Fans aufeinander. Zuletzt hatten sie sich beim Vorarlberg-Derby am 27. Mai in Altach gesehen. Es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Ein 27-Jähriger musste sich deshalb nun vor Gericht verantworten, und kam mit einem blauen Auge davon. Also im übertragenen Sinne.
“Das ist ihre letzte Chance, es sollte nicht noch mal passieren”, gab der Richter Thomas Hofer dem Angeklagten mit auf den Weg. Diesmal hatte sich die Angelegenheit noch mit einem diversionellen Verfahren erledigt. Wenn er innerhalb von 14 Tagen die Geldbuße von 9000 Euro bezahlt, hat er nichts weiter zu befürchten. Solange er sich in Zukunft keine weiteren Aussetzer erlaubt.

Rückblick: Am 27. Mai kam es in Altach zum Bundesliga-Derby zwischen dem SCR und der Austria Lustenau. Das Spiel endete 1:1, Altach feierte den Klassenerhalt. Wie es solche Derbys so an sich haben, ging es hitzig zu. Nicht nur auf dem Rasen, sondern auch auf den Rängen.


Tätlichkeit am Rande des Spiels
Der Beschuldigte geriet mit einem 20-Jährigen aneinander. Er soll von ihm gefordert haben, einen Fanartikel der Austria aus seinem Rucksack herauszurücken. Er drohte ihm, und als der Gegenüber verweigerte, schlug der 27-Jährige mit einem Plastikbecher zu. Der Austria-Fan erlitt eine Schürfwunde am Kinn.


Er könne sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern, denn er sei angetrunken gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Wenn er aber etwas Falsches gemacht habe, tue es ihm leid. Sein Verteidiger Manuel Dietrich regte die Diversion an. Es sei eine Geschichte von Besoffenen gewesen, die sicher nicht nur von ihm ausgegangen war. Da es sich um keine schwere Schuld handelt, der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Verantwortung für seine Tat übernimmt, stimmte die Staatsanwältin Karin Krehn zu.
Die Geldstrafe fiel verhältnismäßig hoch aus, da der in der Schweiz lebende Unternehmer sein Nettoeinkommen mit 4500 Euro angab. Er erhielt zudem schon zum zweiten Mal eine Diversion. 2014 kam es nach einer Körperverletzung zu einem außergerichtlichen Tatausgleich.
Der Geschädigte nahm die Entschuldigung noch im Gericht am Donnerstag an. Seine Schilderung der Ereignisse hatte es gar nicht mehr gebraucht. Eine private Klage war nicht anhängig.