Gutachten belegt fehlerhafte Zahnbehandlung

Zivilprozess um fragwürdigen Zahnarzt geht in die nächste Runde.
Feldkirch Der Prozessmarathon rund um Schmerzengeldforderungen, Sanierungskosten und Rückforderung von Honoraren gegen einen angeblichen Zahnarzt im Unterland läuft weiter auf Hochtouren. Genauso wie bei anderen Verhandlungsterminen blieb der für den Beklagten vorgesehene Stuhl auch am Mittwoch leer. “Er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht da und hat sich entschuldigt”, gab Verteidiger Thomas Kaufmann zu Protokoll, der diesmal in Vertretung von Rechtsanwalt Nicolas Stieger im Verhandlungssaal Platz nahm.
Verfugungen undicht
Platz genommen hatte diesmal neben der Richterin auch der Sachverständige Dr. Andreas Sander. Im Zusammenhang mit den Belastungen einer ehemaligen Patientin des Beklagten hat er ein Gutachten erstellt. Dabei geht es um Amalgam, welches aus den Backenzähnen der Frau entfernt und aufgefüllt wurde. Sowie um sogenannte Veneers (Verblendschalen), die im vorderen Bereich platziert worden waren. “Die gesamte Versorgung wurde nicht lege artis durchgeführt”, erörtert Sander seine Expertise. So seien unter anderem die Verfugungen undicht. Er geht von Sanierungskosten von mindestens 40.000 Euro aus.
Die gesamte Versorgung wurde nicht lege artis durchgeführt.
Dr. Andreas Sander, Sachverständiger
Nach der Erörterung des Gutachtens wandte sich die Richterin der Klägerin zu. Rund zehn Stunden habe die erste Behandlung gedauert, berichtete diese unter anderem. Darauf folgten zahlreiche weitere Termine. So mussten laut den Schilderungen der ehemaligen Patientin Zähne nachgeschliffen werden. “Einmal ist ein Teil rausgefallen und ich hatte einen riesigen Krater im Mund. Ich bin sehr erschrocken.” Noch immer habe sie Schmerzen und Probleme beim Sprechen.
Anruf statt Heilkostenplan
Vor der Behandlung habe sie keine Schwierigkeiten gehabt. Demnach wollte sie sich lediglich ihre Zähne aufhellen lassen. Nach einer kurzen Erstberatung habe sie drei Tage später statt eines Heilkostenplans einen Anruf von der Assistentin erhalten. “Sie sagte, sie bräuchten ein Model für eine Live-Demo und hätten ein interessantes Angebot für mich.”
Elf Verfahren
Dieses war den weiteren Ausführungen zufolge aber scheinbar tatsächlich zu gut, um wahr zu sein. Sowohl was die Ausführung als auch was die finanziellen Angelegenheiten betrifft. Denn die unbedarfte Patientin erhielt weder einen Heilkostenplan noch eine Rechnung, und es gab demnach auch keine Aufklärung über mögliche Risiken. “Es ist alles sehr schnell gegangen. Es hieß, ich müsse mich gleich entscheiden, sonst würde jemand anderer ausgesucht.”
Der Beklagte, der wie berichtet abstreitet, die Behandlungen durchgeführt zu haben, wird gleich von mehreren Zivilklägern belastet. “Es sind elf Verfahren”, gibt Klagsvertreterin Valentina Tiefenthaler einen Überblick. Auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, bei dem es um den Verdacht der Kurpfuscherei, des Betrugs und der Körperverletzung geht, ist noch im Gang.
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