Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Klimanotstand

Vorarlberg / 30.11.2023 • 20:29 Uhr

Die Klimaaktivistinnen und -aktivisten machen mittlerweile mit einer gewissen, schon etwas ermüdenden Regelmäßigkeit in und um Landtagssitzungen auf sich aufmerksam. Grundsätzlich ist es erfreulich, dass für die jungen Menschen der Landtag eine so wichtige Institution ist, dass es sich lohnt, vor und im Landhaus zu demonstrieren. Tatsächlich werden dort Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft dieses Landes bedeutsam sind. Damit wissen sie schon mal mehr als viele andere, die solche Aktionen von vornherein ablehnen.

Der Landtag selbst hat am 5. Juli 2019 mit großer Mehrheit den Klimanotstand ausgerufen. Verschiedene Gemeinden haben ähnliche Beschlüsse gefasst. Zwar hat der Landtag damals auch ein konkretes Maßnahmenpaket beschlossen, dieses wird jedoch noch nicht genügen, um einen wirklich wirksamen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten. Es ist somit durchaus legitim, den Landtag an seine eigenen Beschlüsse zu erinnern.

Aber auch ein Klimanotstand rechtfertigt keine Aktionen jenseits des Rechts. Das gilt beispielsweise für den Verstoß gegen das Verbot, während der Parlamentssitzungen innerhalb einer „Bannmeile“ von 300 Metern eine Versammlung abzuhalten. Diese Bestimmung schützt mit guten Gründen das Parlament vor der Belagerung durch eine Menge, wie groß sie auch immer sein mag.

In einem Strafverfahren, in dem es um die Verletzung der „Bannmeile“ vor dem Landtag ging, hat es das Landesverwaltungsgericht als strafmildernd gewertet, dass der Landtag ja selbst den Klimanotstand ausgerufen hatte, und reduzierte die verhängte Strafe von ursprünglich 70 Euro auf 40 Euro. Das Gericht hat nicht unrecht: Wenn tatsächlich ein Klimanotstand vorliegt, dann verstoßen die Aktivistinnen und Aktivisten zumindest aus achtenswerten Motiven gegen das Gesetz.

Dieser Milderungsgrund liegt aber dann nicht vor, wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dem Spiel steht, wie dies zum Beispiel bei Blockaden einer Autobahn der Fall ist. Wer dort mutwillig einen Stau verursacht, schafft eine besonders gefährliche Situation, deren Strafwürdigkeit nicht mit 40 Euro erledigt ist.

„Tatsächlich werden dort Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft dieses Landes bedeutsam sind.“

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.