Luxus am Berg

Vorarlberg / 19.01.2024 • 06:29 Uhr
Luxus am Berg
Foto: Handout/Spiegelfeld Immobilien

Die Krähenbergalpe in Sibratsgfäll sorgt für Aufsehen.

Das Luxusresort wird nicht nur über eine exklusive Wiener Immobilienfirma beworben. Man findet es unter dem Titel „Wohnen am Berg“ mittels Google-Anfrage auch im Immobilienteil einer Tageszeitung aus der Bundeshauptstadt, der üblicherweise gut betuchte urbane Leser anspricht: „Definitiv außergewöhnlich ist das Alpresort Krähenberg im Bregenzerwald. Zu ihm gehören nicht nur 115 Hektar Grundbesitz inklusive einer Eigenjagd, Almen, eines Bergmischwalds, eigener Quellen und Gebirgsbäche, sondern auch eine komplette Sennerei. Das Wohnhaus steht auf 940 Höhenmetern mitten auf einer Almwiese mit angrenzendem Teich und ist aus 150 Jahre altem Holz gebaut. 400 Quadratmeter Wohnfläche auf drei Etagen sorgen für alpine Gemütlichkeit ohne Enge.“ Und weiter: „Für die Milchlieferanten selbst stehen über 400 Quadratmeter Rinderlaufstall mit Deckenkran sowie 24 Liegeboxen bereit…“

„Der Luxus am Krähenberg ist nur ein besonders dramatisches Beispiel, sicherlich nicht das einzige.“

Wer mit Bau- und Raumplanungsrecht vertraut ist, liest so etwas mit einer Mischung aus Verwunderung und Zorn. Für das Gebäude selbst wurden vor zehn Jahren 1.700 Quadratmeter aus dem umliegenden Freihaltegebiet umgewidmet. An sich wären in der Umgebung nur solche Gebäude zulässig, die für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig sind. Dass 400 Quadratmeter Wohnfläche in einem Missverhältnis zu 400 Quadratmeter Stall stehen, liegt wohl auf der Hand. Es ist gut, wenn nun der Landesvolksanwalt untersucht, wie es zu dieser Umwidmung kommen konnte.

Für das Gebäude selbst wurden vor zehn Jahren 1.700 Quadratmeter aus dem umliegenden Freihaltegebiet umgewidmet.<span class="copyright">Foto: Handout/Spiegelfeld Immobilien</span>
Für das Gebäude selbst wurden vor zehn Jahren 1.700 Quadratmeter aus dem umliegenden Freihaltegebiet umgewidmet.Foto: Handout/Spiegelfeld Immobilien

Mit dem Hinweis des jetzigen Bürgermeisters, das nunmehrige Gebäude sei in dieser Form nicht bewilligt, ist es nicht getan. Was immer eine Baubehörde ursprünglich genehmigt haben mag – sie muss die Ausführung kontrollieren und, wenn sie Abweichungen feststellt, den Rückbau veranlassen. Das bekommen Bauherren sonst im Land durchaus zu spüren. Vielleicht muss auch das Baugesetz nachgeschärft werden, um jegliche Benützung von Gebäuden untersagen zu können, wenn keine vollständige Bewilligung vorliegt.

Luxus am Berg
Peter Bußjäger: “Wenn die Behörden nicht gegensteuern, wird das Raumplanungsgesetz auf solche Weise weitgehend ausgehebelt.”Foto: Handout/Spiegelfeld Immobilien

Der Fall offenbart allerdings auch ein grundsätzliches Problem: Wahrscheinlich wäre für die landwirtschaftliche Nutzung wie der Krähenbergalpe auf nicht einmal 1.000 Metern Seehöhe im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten überhaupt kein Wohngebäude mehr notwendig. Deshalb werden bestehende Gebäude umgebaut und zweckentfremdet. Der Luxus am Krähenberg ist nur ein besonders dramatisches Beispiel, sicherlich nicht das einzige. Wenn die Behörden nicht gegensteuern, wird das Raumplanungsgesetz auf solche Weise weitgehend ausgehebelt.

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.