Security droht Bezirkshauptmannschaft und Präsidentschaftskanzlei

Vorarlberg / 28.02.2024 • 09:25 Uhr
Prozess BH
Der 53-jährige Osteuropäer stand am Dienstag vor Gericht. ec

53-jähriger Osteuropäer lässt mit Todesdrohungen traurige Erinnerungen hochkommen.

Feldkirch 6. Februar 2019. Soner Ö., ein damals 35-jähriger Mann betritt die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, geht schnurstracks zum Leiter des Sozialamts, zieht ein Messer aus dem Hosenbund und sticht mehrfach brutal zu. Das Opfer verblutet. Anlass war die Unzufriedenheit des Täters über die Mindestsicherung.

Der Angreifer war bereits einmal abgeschoben worden, hatte 15 Vorstrafen. Nach eigener Aussage wollte er den damals 49-jährigen Leiter des Sozialamts nur strafen, nicht töten. Nach einem dreitägigen Prozess, bei dem die Anklage auf Mord lautet, wird Soner Ö. von den Geschworenen einstimmig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung wehrt sich, doch der OGH bestätigt das Urteil erster Instanz.

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Security als Täter

Seit diesem Vorfall ist man sehr vorsichtig geworden. Personenkontrollen bei den Behörden, Taschen werden durchleuchtet, man muss einen Termin nachweisen können, sonst bleibt man in der Kontrolle der Securitys hängen. Doch genau so ein Security stand heute selbst wegen gefährlicher Drohung vor Gericht. Der 53-jährige Osteuropäer ist bereits seit vier Jahren im „Sicherheitsdienst“ beschäftigt, verdient 1600 Euro monatlich. Doch nun hat er eine Vorstrafe. Allerdings eine, die im Leumundszeugnis nicht auftaucht. Die Strafe ist zu gering, außer Gericht und Staatsanwalt erfährt somit niemand von der Verurteilung. Sein Fortkommen soll nicht gefährdet werden.

Per Mail gedroht

Der 53-Jährige war verärgert darüber, dass seine Frau im Zuge der Familienzusammenführung nicht auch nach Österreich kommen durfte. Seit Jahren drängt er darauf, doch erfolglos. „Ich war voll besoffen, es war falsch“, räumt der Angeklagte ein. Aufgebracht setzte er eine Mail auf, in der er seinem Ärger freien Lauf ließ. Und er versendete sie auch. Einmal bedrohte er die Beamten der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn mit dem Tod und einmal jene, die in der Präsidentschaftskanzlei in Wien ihren Dienst versehen. „Wenn ich Eure Sozialterroristen in der BH töte, dann komme ich zu Euch, dass es keine Beschwerde gibt“, rechnete er gleich mit beiden Stellen ab. Die Präsidentschaftskanzlei ist die Verwaltungsstelle zur Unterstützung des Bundespräsidenten. Auch dort gibt es eine „Gruppe“ für soziale Angelegenheiten. Das Urteil von Richter Alexander Wehinger: Wegen gefährlicher Drohung 1800 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon auf Bewährung. Dazu kommen 250 Euro Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Risiko minimieren

„Auch wenn Sie unbescholten und geständig sind, ist eine Diversion ausgeschlossen“, plädiert Staatsanwalt Markus Fußenegger für eine schuld- und tatangemessene Strafe. Der Allgemeinheit müsse signalisiert werden, dass auch Mitarbeiter von Behörden dem Schutz des Staates unterliegen. Dass der Mailabsender betrunken war, wirkt mildernd. „Alkohol ist jedoch weder eine Lösung noch eine Entschuldigung. Und dass Sie, der Sie für die Sicherheit von Menschen zuständig sind, andere mit dem Tod bedrohen, ist auch bemerkenswert“, so Fußenegger abschließend.

Dass sich der Betrunkene umgehend per Mail bei den Behörden entschuldigte, wirkt mildernd. Doch die Erinnerungen an den Mord in derselben Behörde in Dornbirn sind den meisten noch in Erinnerung. Der Schock saß damals tief, somit geht die Exekutive jeder einzelnen Drohung nach, und die Justiz ahndet sie auch.