Junge Rumänin tagelang in Wohnung eingesperrt

Opfer versuchte, mit geheimer Post Nachbarn zu alarmieren.
Feldkirch Am 6. Juli des vergangenen Jahres geht bei der Polizei ein Notruf ein. Eine junge Frau bittet um Hilfe. Sie sei in einer Hohenemser Wohnung eingesperrt und dürfe diese nicht verlassen. Ihre Verwandten hätten die Schlüssel und sie könne selbständig nicht hinaus. Die Beamten kamen vorbei, die 23-Jährige kam frei. Vor der Polizei schilderte sie, wie sie eine knappe Woche in der Wohnung festgehalten wurde, sie sei gekidnappt und in die Wohnung verschleppt worden. Ihr Bruder und die Schwiegereltern des Bruders werden wegen Freiheitsentziehung angezeigt und vor Gericht gestellt.
Unschuld beteuert
Inzwischen vertragen sich die vier allerdings offensichtlich wieder recht gut und sogar, als man die drei Angeklagten am Landesgericht Feldkirch aus dem Saal bittet, damit das mutmaßliche oder wirkliche Opfer frei aussagen kann, bleibt die junge Frau dabei: „Es hat alles nicht gestimmt, ich weiß nicht, was damals mit mir los war, ich wurde nie festgehalten, alles war freiwillig“. Und auch die drei Angeklagten beteuern ihre Unschuld.

Obwohl Richterin Lisa Pfeifer die Zeugin darauf aufmerksam macht, dass ihr eine Strafe droht, wenn sie ihre Verwandten schützen will und nun deshalb lügt, bleibt die junge Rumänin dabei. Warum sie dann den Notruf abgesetzt hätte, will die Richterin wissen. „Weil ich ein Transportmittel brauchte“, ist die Antwort. „Sie haben die Polizei als Taxi gerufen, das ist jetzt aber nicht Ihr Ernst, oder?“, hakt Pfeifer nochmals nach. „Doch“, gibt die Befragte an. Was die Richterin auch versucht, die Zeugin bleibt stur.
Briefe am Balkon
Selbst als die Richterin der Zeugin die Briefe zeigt, die sie damals während dieser Woche als Hilferuf verfasste, lügt die junge Frau weiter. Damals hat sie ihre Situation nämlich schriftlich geschildert, die Zettel um ihr Feuerzeug gewickelt und auf einen Nachbarbalkon zu werfen versucht. Die Nachrichten landeten allerdings im Gras, wo sie die Beamten dann fanden.
Haft- und Geldstrafen
Die drei rumänischen Angeklagten entkommen ihrer Strafe nicht. „Sie haben vor der Polizei genaue, glaubwürdige Angaben gemacht, heute gibt es nur Widersprüche. Sie haben damals nicht übertrieben, eingeräumt, dass sie immer zu essen und zu trinken hatten und dass man sie nicht schlecht behandelte, das ist alles nachvollziehbar“, so die Richterin. Die drei Angeklagten bekommen bedingte Haftstrafen von zweimal vier und einmal fünf Monaten. An unbedingten Geldstrafen erhalten sie 800, 880 und der Dritte 960 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.