Hohe Strafe für Bankomatkarten-Finderin

Von Videokamera überführt: 44-Jährige bezahlte Zigaretten mit gefundener Bankomatkarte.
Feldkirch Einen Tag vor Weihnachten fand die 44-jährige Kroatin vor dem Nachtclub „Sender“ auf dem Parkplatz eine fremde Bankomatkarte. Statt sie zur Polizei zu bringen oder sie beim Fundamt abzugeben, benutzte sie die Karte selbst. Bei Zigarettenautomaten ist das beispielsweise bis zu einem gewissen Betrag auch ohne Code möglich. Insgesamt holte sie sich in Feldkirch und Bregenz fünfmal Tabakwaren im Wert von insgesamt 32 Euro. Beim letzten Mal wurde sie allerdings von der Videokamera bei der Trafik gefilmt. Außerdem erkannte sie die Trafikantin wieder. Auch wenn die bislang Unbescholtene um Ausreden nicht verlegen war, glaubte ihr niemand.
Locker genommen
Weil die Frau in ihrem bisherigen Leben noch nie etwas angestellt hat, bot man ihr insgesamt dreimal an, eine Buße zu bezahlen, um die Sache zu erledigen. Doch von diesem Entgegenkommen seitens der Justiz hielt die Reinigungskraft wenig, so musste sie sich doch noch zu einem Strafverfahren einfinden. Sie verdient 1700 Euro netto im Monat und auch ihr Mann arbeitet und bringt monatlich 1200 Euro nach Hause. Trotzdem wollte sie sich die Gelegenheit, gratis Zigaretten zu holen, nicht entgehen lassen.
Faule Ausreden
„Ich habe versucht, die Besitzerin über Facebook zu finden“, behauptet die Angeklagte. Außerdem habe sie die Karte zunächst für die eigene gehalten. „Obwohl Farbe und Aussehen ganz anders sind?“, hakt die Richterin nach. Sie sei immer in Eile gewesen und habe nicht so genau geschaut, das Kind sei krank gewesen, sie deshalb im Stress, meint die Frau. Schlussendlich warf sie die Karte in den Müll. Auch ein Verhalten, das nicht nachvollziehbar sei, so Staatsanwalt Hubert Ganner. Wegen „Entfremdung unbarer Zahlungsmittel“, wie der Missbrauch von Bankomatkarten genannt wird und Einbruchsdiebstahl (weil die fremde Karte gesehen wird wie ein widerrechtlich erlangter Schlüssel), bekommt die Angeklagte eine Strafe von 720 Euro, weitere 720 werden auf Bewährung ausgesprochen. Den Schaden hat sie bereits gut gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.