Pensionist soll Bregenzer Bezirkshauptmann bedrängt haben

Vorarlberg / 03.12.2024 • 15:56 Uhr
Nöting Bregenzer Bezirkshauptmann
Der Angeklagte wollte vor Gericht lieber stehen. EC

Schöffensenat muss entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.

Feldkirch Der 66-jährige Pensionist erscheint mit großer, interessierter Zuhörerschaft von zirka zwanzig Personen. Und er betont gleich zu Beginn, dass er sich nicht setzen will, sondern lieber steht.

Das Verfahren bei Richter Marco Mazzia dauert ohnedies nicht allzu lange. Inhaltlich geht es darum, dass dem Rentner vorgeworfen wird, dass er im Juni dieses Jahres den Bregenzer Bezirkshauptmann zu einer Amtshandlung gedrängt haben soll. Und zwar war ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Rentner im Gange, welches dieser nicht akzeptieren wollte.

Er wollte, dass der Leiter der Behörde das Strafverfahren einstellt, anderenfalls werde er ihn in ein „internationales Schuldenregister“ eintragen lassen. Richter Marco Mazzia qualifizierte den Vorwurf als versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Dadurch wird ein Schöffensenat statt eines Einzelrichters zuständig und der Angeklagte muss einen Anwalt nehmen.

Vorläufig gab es also nur ein Unzuständigkeitsurteil, in der Sache selbst muss vor einem Senat verhandelt werden und der Rentner muss nochmals vor Gericht erscheinen.  

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