Neurologe erneut wegen Missbrauchs verurteilt

Vorarlberg / 11.12.2024 • 15:00 Uhr
prozess arzt
Der Mediziner musste sich ein weiteres Mal rechtfertigen. EC

Auch im zweiten Rechtsgang lastete das Gericht dem Arzt die sexuellen Übergriffe an.

Feldkirch Im Juni 2022 kam es in einer Vorarlberger Reha-Einrichtung zu einem sexuellen Übergriff durch einen Arzt. Eine 30-jährige Patientin hatte Probleme mit den Bandscheiben. Der damals 51-jährige Neurologe bestellte sie ins Patientenzimmer und nahm eine angebliche „Stimulationstherapie“ vor. Die beinhaltete nach seinen Vorstellungen intensive Berührungen des Intimbereichs der Frau. Außerdem streichelte er ihre Schenkel, wollte, dass sie auch ihre Brüste freimache und äußerte sich in äußerst unpassender Weise zu ihren Geschlechtsorganen. Der Neurologe wurde sofort entlassen, er gab alles zu. Später behauptete er medikamentenbedingte Erinnerungslücken und Beeinflussung durch starke Arzneien. Die Verantwortung verlagerte sich in Richtung Schuldunfähigkeit. Dennoch wurde er in erster Instanz zu neun Monaten, zwei davon unbedingt, verurteilt. Dazu wurde er zu 2000 Euro Teilschmerzengeld verurteilt.

Urteil aufgehoben

Bereits im ersten Rechtsgang kam die Sprache auf Beeinträchtigung durch Medikamente. Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied dieses Jahr, dass das erstinstanzliche Urteil aufzuheben sei und die Schuld des Arztes nochmals am Landesgericht Feldkirch von einem anderen Richter beurteilt werden müsse. Dafür liegt nun auch ein gerichtliches Sachverständigengutachten vor. Der 52-jährige Neurologe leidet nämlich an Parkinson, musste auch damals Medikamente nehmen. Die könnten – so die Verteidigung – zu einer Impulskontrollstörung und Erinnerungslücken geführt haben. Im zweiten Rechtsgang wurde der Fall nochmals unter diesem Aspekt betrachtet. Das Ergebnis: der Arzt war zurechnungsfähig, wenngleich mit Einschränkungen. Schuldfähigkeit ist somit gegeben.

Rasanter Abstieg

Einst war der Mann ein anerkannter Gutachter und beruflich erfolgreich, nach dem Vorfall ging es bergab. Er hat ein Berufsverbot, ist geschieden. „Ich bekomme auf Grund meiner Krankheit und weil ich keine andere Ausbildung habe, keinen Job“, so der Mediziner, der nun seinen betagten Vater nach einem Schlaganfall pflegt. 10.000 Euro hat der entlassene Mediziner der Klinik, wo er einst arbeitete, bezahlt. 2000 Euro der Patientin. Weitere 1000 Euro an die Frau erkennt er an. Verteidiger Alexander Fetz betont nochmals, dass sein Mandant alles verloren habe und dies wird auch bei der Verurteilung berücksichtigt. Wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wird der Mann zu zwei Monaten bedingter Haft, sowie 1680 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.