28 falsche „Hunderter“ in Verkehr gebracht

Rumänentrio teilte sich die Arbeit, Falschgeld in echtes zu tauschen.
Feldkirch Drei Rumänen im Alter von 22,24 und 36, zwei davon in U-Haft, wurden beschuldigt, 28 falsche Hundert-Euro-Scheine in Verkehr gebracht zu haben. Die Männer sollen sich laut Anklage von Staatsanwältin Konstanze Erath die Aufgaben in der Form geteilt haben, dass einer das Falschgeld besorgte und dieser als „Drahtzieher“ die anderen zwei „einkaufen“ schickte. Die zwei jüngeren gingen in diverse Geschäfte und Restaurants, in Imbissketten und Tankstellen, wo sie mit den Hunderten bezahlten. Zum Beispiel kehrte das Duo im Mac Donald in Rankweil und in Bürs ein. Während die zwei in geringem Umfang konsumierten, erhielten sie relativ viel echtes Wechselgeld zurück. Das war dann unverfänglich. Mehrere Videoaufnahmen liefern unter anderem den Beweis.
Schwarzer Peter
Während der 22-jährige Erstangeklagte zugibt, in diese Machenschaften involviert gewesen zu sein, versuchen die anderen zwei ihre Hände in Unschuld zu waschen. Der Erstangeklagte hat sogar Geld mitgebracht, um einen Drittel des Schadens gut zu machen. Der Zweitangeklagte behauptet, dass der Erstangeklagte das Falschgeld gehabt hätte, vermutlich aus Rumänien mitgebracht. Er selbst, so der 24-Jährige, habe nicht geahnt, dass es sich um Falschgeld handelte. Erst bei seiner Verhaftung in Rumänien habe er von den ganzen Vorwürfen erfahren. „Ich habe in Deutschland einen Job als Brandschutztechniker, verdiene dort 2600 Euro netto“, gibt der Mann an, dass er es nicht nötig habe, für 2800 Euro, die noch durch Drei geteilt werden müssen, ein derart hohes Risiko einzugehen.
Nicht so einfach
„Oft fällt das Falschgeld erst auf, wenn die Geschäftsleute ihre Einnahmen bei der Bank einzahlen und das Geldinstitut die Fälschung bemerkt“ so die Staatsanwältin. Opfer der Falschgeldtour quer durch Vorarlberg waren vor allem Imbissläden, Kebabstände, Trafiken und andere Geschäfte, wo man üblicherweise nicht so genau hinsieht. Bei zwei sichergestellten Scheinen war auch offensichtlich, dass sie bereits durch mehrere Hände gegangen waren, also schon mehrere Besitzer auf die Fälschungen hereingefallen waren. Nach eingehender Beratung verkündet Richter Marco Mazzia das Urteil des Schöffensenates. Der Erstangeklagte erhält 18 Monate, sechs davon unbedingt. Der Zweitangeklagte fasst wegen Geldfälschung 21 Monate aus, sieben davon unbedingt. Ebenso der Dritte im Bunde, auch er muss sich mit sieben Monaten Gefängnis abfinden. Das Urteil ist rechtskräftig.