Keilerei unter Kokskonsumenten: „Er ist mit einer Spritze im Mund herumgelaufen“

Schwerverletzter nach Vorfall in Bregenzer Wohnung. Sieben verschiedene Versionen und sinnwidrige Schilderungen.
Feldkirch Anfang August vergangenen Jahres kam es in einer Bregenzer Wohnung zu einer Schlägerei. Angefangen hatte alles mit „Chillen“, im konkreten Fall mit Bier trinken und koksen. Geendet hat die feuchtfröhliche Runde allerdings mit einem Schwerverletzten. Einer der Männer trug eine Jochbogen-, eine Orbiterbogenfraktur und mehrere Rissquetschwunden davon. Außerdem ging das Gebiss in die Brüche. Auch über Rippenschmerzen und ein Hämatom am Oberkörper klagte der Patient. Nun galt es, zu klären, wie es zu den Verletzungen gekommen war. Doch angesichts des Zustandes der Beteiligten war dies schwierig, beziehungsweise unmöglich, was einem elffach Vorbestraften einen Freispruch bescherte.
Gärtner kein Schläger
Beschuldigt wurde vor allem ein gelernter Gärtner. Er soll laut Anklage dem Opfer die Gesichtsverletzungen zugefügt haben. Doch der Arbeiter erklärt, was sich an diesem Abend zugetragen hat: „Der Typ hat das Zeug gespritzt, geraucht und gezogen und das in Dauerschleife. Danach war er voll drauf und ist mit einer Spritze im Mund und einem Messer in der Hand wie ein Wahnsinniger in der Wohnung herumgelaufen“. Die Spritze habe der Mann mit der Nadel nach vorne im Mund gehabt. Mit einem starren Blick sei er in seinem plötzlich aufgetretenen Verfolgungswahn auf den Balkon gegangen und habe gesagt, er müsse nachsehen, ob dort Fremde seien, so der Angeklagte. Als der Zugedröhnte dann auf ihn zugelaufen sei, habe er ihm zwei „kurze“, gemeint Faustschläge ohne großes Ausholen, gegeben, um ihn fernzuhalten.
Notwehr
„Was hätte ich machen sollen? Warten bis er mir das Messer in den Bauch rammt?“, fragt er Richterin Verena Wackerle. Auf dem Opfer gekniet und geboxt habe überhaupt niemand, so der Befragte. Die Verletzungen habe sich der Mann vermutlich bei einem Sturz zugezogen, meint der Angeklagte. Auch der Zweitangeklagte verneint, das Opfer attackiert zu haben. „Nachdem es sieben verschiedene Versionen dieses Raufhandels gibt und die Schilderungen des Opfers keinen Sinn ergeben, habe ich Sie beide freigesprochen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dass der Erstangeklagte in Notwehr gehandelt hat, scheint sogar wahrscheinlich. Wie häufig bei einem Raufhandel sei viel in kurzer Zeit passiert, sodass es fast unmöglich sei, den wirklichen Ablauf zu klären, so die Richterin abschließend. Das Urteil, zweimal Freispruch für die Angeklagten, ist rechtskräftig. Der Gärtner bedankte sich fast überschwänglich für das Urteil. Sein Ziel ist nun eine ernsthafte Therapie und die Rückkehr in seinen Beruf.