Immer höhere Pensionsansprüche

Vorarlberg / 22.06.2025 • 11:52 Uhr
Immer höhere Pensionsansprüche
Hierzulande belief sich die durchschnittliche Neupension 2024 auf 1973 Euro brutto pro Monat. Allerdings: Der Unterschied nach Geschlecht ist groß geblieben. Foto: APA

Zahl der Ausgleichszulagen-Bezieher sinkt: Minus ein Prozent im vergangenen Jahr.

SCHWARZACH. Es passt so gar nicht zur Klage, dass viele Menschen zu wenig zur Wohlstandssicherung beitragen würden: Im Durchschnitt erarbeiten sich Männer wie Frauen immer höhere Pensionsansprüche. Umgekehrt brauchen immer weniger eine Ausgleichszulage, die eine Mindestpension garantiert.

Wie sehr die Ansprüche steigen, erkennt man an der Entwicklung der Neupensionen. Damit gemeint sind Pensionen, die all jene erhalten, die in einem Jahr in Pension gehen. In den vergangenen zehn Jahren ist die durchschnittliche Neupension in Vorarlberg um 53 Prozent gestiegen und damit wesentlich stärker als die Verbraucherpreise (35 Prozent). Hierzulande belief sich die durchschnittliche Neupension 2024 auf 1973 Euro brutto pro Monat. Das ist Daten des Sozialministeriums zu entnehmen.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Sonstige angezeigt.

„Das hat natürlich auch mit der steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen zu tun“, sagt Dominic Götz von der AK Vorarlberg: Auch wenn die Teilzeitquote hoch ist, zeige es, dass unterm Strich mehr gearbeitet werde.

Götz weist allerdings auch darauf hin, dass die Unterschiede nach Geschlecht weiterhin riesig sind. Genauer: 1973 Euro betrug die durchschnittliche Neupension im vergangenen Jahr hierzulande von Männern und Frauen zusammen. Bei Männern war sie mit 2365 Euro jedoch weiterhin wesentlich höher als bei Frauen, bei denen sie nur 1445 Euro betrug.  

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Sonstige angezeigt.

Das ist das eine. Das andere: Die Zahl aller Ausgleichszulagen-Beziehenden in Vorarlberg ist 2024 um knapp ein Prozent auf 6373 gesunken. Ihr Anteil an sämtlichen Pensionsbeziehenden machte damit 6,4 Prozent aus. Damit hat sich ein Trend fortgesetzt: Es sind weniger als vor zehn Jahren. 2014 hatte es sich noch um 8,2 Prozent gehandelt.

Sprich: Obwohl der Ausgleichszulagenrichtsatz ständig an die Teuerung angepasst wird und es auch schon stärkere Erhöhungen gegeben hat, fallen immer weniger Versicherte darunter; erwerben sich immer mehr Ansprüche, die darüber liegen.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Sonstige angezeigt.

Der Ausgleichszulagenrichtsatz entspricht der Mindestpension und beträgt bei Alleinstehenden zurzeit 1274 Euro pro Monat. Das muss man bei der ganzen Geschichte berücksichtigen: „Der Richtsatz ist niedriger als die Armutsgefährdungsschwelle“, so Götz.

Er ist auch viel niedriger als das Referenzbudget der Schuldenberatung, auf das Caritas-Direktor Walter Schmolly verweist: Das Referenzbudget gehe davon aus, dass ein Einpersonenhaushalt im Schnitt Ausgaben von 1787 Euro pro Monat habe. Die Mindestpension ist weit davon entfernt. Trotzdem wenden sich laut Schmolly relativ wenige Ältere an die Sozialberatungsstellen der Caritas: „Das hat wohl vor allem damit zu tun, dass diese Generation viele Entbehrungen und Einschränkungen auf sich nimmt, bevor sie finanzielle Hilfe sucht.“

Immer höhere Pensionsansprüche
Gerade für die Altersarmut gelte, dass sie noch immer „weiblich“ sei, dass also eher Frauen davon betroffen seien, betont Caritas-Direktor Walter Schmolly. Foto: VN/Stiplovsek

Gerade für die Altersarmut gelte im Übrigen, dass sie noch immer „weiblich“ sei, dass also eher Frauen davon betroffen seien, wie Schmolly betont. Tatsächlich sind rund drei Viertel aller alleinstehenden Mindestpensionsbeziehenden in Österreich Frauen.