Vorarlberger Kriegsverbrecher muss die Schweiz verlassen

Nachdem er das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck abgesessen hat, wird er nach Österreich abgeschoben.
St. Gallen Vor bald zehn Jahren machte der Mann aus dem Kleinwalsertal von sich reden, wollte er doch im Irak gegen den IS kämpfen und schloss sich dann 2014 in der Ukraine dem Widerstand gegen Russland an. 2015 kämpfte er dann in Syrien, danach wieder bis 2016 in der Ukraine. Nun wird er als verurteilter Kriegsverbrecher von der Schweiz nach Österreich abgeschoben.
Verurteilter Kriegsverbrecher
Der junge Vorarlberger machte aus seinem Engagement auf fremden Schlachtfeldern kein Geheimnis. Eine Strafe hatte er nicht zu erwarten, da er weder im Irak noch in der Ukraine für eine reguläre Streitmacht kämpfte. Dann tauchte jedoch Bildmaterial auf, das den Verdacht auf Kriegsverbrechen aufkommen ließ. Der inzwischen in der Schweiz lebende Vorarlberger wurde 2017 beim Versuch, wieder in die Ukraine zu reisen, in Polen festgenommen und an Österreich ausgeliefert.
Am 12. Juli 2022 wurde der Vorarlberger vom Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wovon zwei Jahre bedingt ausgesprochen wurden. Der nun verurteilte Kriegsverbrecher bat, seine Strafe in der Schweiz absitzen zu dürfen, da er hier eine Partnerin und inzwischen zwei Kinder hat. Der Kanton Thurgau nahm ihn daraufhin in Haft – und stellte seine Abschiebung sowie ein fünfjähriges Einreiseverbot mit dem Tag der Entlassung in Aussicht.
Familie in der Schweiz
Dagegen ging der Vorarlberger in Berufung, eben mit Verweis auf sein Recht auf Familienleben. Schließlich ist sein Lebensmittelpunkt dank der Kindsmutter, welche Schweizer Staatsbürgerin ist, und den beiden Kindern in der Ostschweiz. Auch sei die Begründung, seine Anwesenheit schade dem Ansehen der Schweiz, für ihn nicht nachvollziehbar. So würde sich weder in der Schweiz noch im Ausland jemand für ihn interessieren. Selbst wenn er wieder in den Fokus der Berichterstattung käme, wäre sein Wohnort dabei wohl kaum Thema.
Reputationsrisiko
Mit Ende Februar sprach das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen das letzte Wort in der Causa: Von ihm gehe eine “tatsächliche, gegenwärtige und schwerwiegende Gefährdung” der äußeren Sicherheit aus. Entscheidend sei weniger eine konkrete Gewaltgefahr in der Schweiz als vielmehr das Reputationsrisiko. Die Anwesenheit eines verurteilten Kriegsverbrechers könne internationale Beziehungen belasten, dies wiege schwerer als sein Recht auf Familienleben. Dies gelte vor allem bei jenen Ländern, in und gegen die der Vorarlberger aktiv gekämpft habe.
Hinzu kommt, dass bereits das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck ausreichende Grundlage sei, um ihm die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. Seine Partnerin habe um seine Vergangenheit gewusst; ihr und den beiden Kindern ist ein Leben in Österreich zumutbar. Dies mache den Eingriff in sein Privatleben rechtfertigbar.