Rapper vor Gericht: Streit um Kilo Kokain und widersprüchliche Zeugenaussagen

Ein junger Mann aus Feldkirch steht wegen Suchtgifthandels vor Gericht.
Feldkirch Konkret geht es um einmal 21 Kilogramm Cannabis und weitere 13,9 Kilogramm Marihuana, das von der Schweiz nach Österreich gebracht worden sein soll, sowie um den Transport von rund einem Kilogramm Kokain.
Der 1998 geborene Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig: “Für die 800 Gramm Cannabiskraut bekenne ich mich schuldig.” Der Vorfall datiert laut seinen Angaben auf den 3.7.2024.
Zeugen unter Druck
Die Beweislage gestaltet sich schwierig. Verteidiger Sanjay Doshi verweist auf zwei zentrale Zeugen. Einer habe sich selbst massiv belastet, falsche Angaben gemacht und ist inzwischen verurteilt. Ein weiterer will nur “gehört” haben, dass der Angeklagte mit Drogen handle.
Ein zusätzlicher, in Innsbruck in Haft befindlicher Zeuge und Bekannter des Angeklagten gibt an, die 800 Gramm gekauft zu haben, und widerspricht anderen Aussagen.
Richterin Kathrin Feurle konfrontiert den Beschuldigten mit weiteren Angaben. Mehrere Personen wollen mit ihm unterwegs gewesen sein, was dieser bestreitet. Ein Befragter, Jahrgang 1998, befindet sich ebenfalls in Justizhaft in Innsbruck. Er sprach von sieben Taschen mit 10 Kilogramm Kokain – eine Darstellung, die zu seiner Haft beiträgt. Eine Videoaufnahme zeigt jedoch nur eine Tasche mit rund 800 Gramm. Der Verteidiger stellt daher infrage, warum er sich so belastet.
Freundschaften und offene Fragen
Der Angeklagte räumt ein, den Mitbeschuldigten zu kennen, man sei befreundet. Mit dem anderen Zeugen habe es hingegen nur ein einmaliges Treffen im Zuge eines Deals gegeben. Zwei weitere von der Richterin genannte Personen kenne er nicht.
Auffällig sind Widersprüche rund um Abläufe im Sommer 2024. Laut Aussagen anderer Beteiligter soll der Angeklagte an mehreren Fahrten beteiligt gewesen sein.
Auch die Frage nach seinem Aufenthaltsort wirft Zweifel auf. Im August 2024 sei er nicht erreichbar gewesen und habe sich eine “Auszeit” genommen. Er spricht von einem einjährigen Aufenthalt in Sardinien, ohne den genauen Ort nennen zu können. Der Staatsanwalt hinterfragt diese Angaben kritisch.
Social Media im Fokus
Ein weiterer Punkt betrifft die Bekanntheit des Angeklagten. Der Staatsanwalt wundert sich, dass Zeugen sehr konkrete Details kennen – etwa zur Herkunft seines Vaters oder zu einem Tesla.
Der Angeklagte erklärt dies mit seiner Präsenz in sozialen Netzwerken: Er tritt als Musiker und Rapper auf und verfüge über viele Follower. Viele Informationen seien öffentlich zugänglich. Gleichzeitig bestreitet er einzelne Angaben.
Zeuge aus Schweizer U-Haft zugeschaltet
Per Video wird ein Zeuge aus der Untersuchungshaft in der Schweiz zugeschaltet. Er gibt an, der Angeklagte sei in der Szene eine richtig große Nummer gewesen. Der Zeuge schildert zudem einen Kokainhandel: Der Angeklagte habe ein Kilogramm übernommen und dieses innerhalb weniger Tage verkauft.
Das Urteil
Am Ende fällt ein Schuldspruch. Ausschlaggebend ist das Geständnis zu den 800 Gramm Kokain. Zudem folgen Richterin Feurle und die Schöffen den belastenden Zeugenaussagen, während dem befreundeten Zeugen wenig Glauben geschenkt wird.
Auch das Verhalten des Angeklagten wird kritisch gewertet. Seine “Auszeit” sowie Tatbegehungen während der Probezeit und dass offenbar mehrere Fahrten stattfanden, fallen negativ ins Gewicht.
Der Strafrahmen liegt zwischen einem und 15 Jahren. Verhängt werden fünf Jahre Haft, dem Staat schuldet er 90.000 Euro. Fünf Monate aus einer früheren Verurteilung kommen hinzu.
Der Verteidiger meldet Nichtigkeitsbeschwerde an, der Staatsanwalt erhebt Strafberufung.