Mehr als die Hälfte der Vorarlberger Studierenden arbeitet nebenher

Der Erwerbsstatus kann bei der Entscheidung, ob man am Studienort einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, eine gewichtige Rolle spielen.
Bregenz 61 der 96 Vorarlberger Gemeinden unterstützen „ihre“ Studierenden mit irgendeiner Art von Förderung, zum Beispiel mit einem Zuschuss zum Klimaticket oder einem jährlichen Geldbetrag. Das war das Ergebnis einer großen VN-Recherche. In den allermeisten Fällen sind diese Förderungen aber daran geknüpft, dass die Studierenden ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde belassen – und nicht am Studienort, etwa in Wien oder Innsbruck.
Verstoß gegen Meldegesetz?
Im Zuge der Recherche äußerten mehrere Gemeinden Bedenken: Mit solchen Förderungen werde ein Verstoß gegen das Meldegesetz provoziert. Demnach hat ein Mensch seinen Hauptwohnsitz nämlich an dem Ort anzumelden, der „Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen“ sein soll. Die Argumentation: Weil auch der Standort der Ausbildungsstätte als Kriterium im Gesetz genannt ist, könne der Hauptwohnsitz auch nur der Studienort selbst sein.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Doch das Land beruhigt auf VN-Anfrage: Jedenfalls gelte, dass jeder Einzelfall für sich beurteilt werden muss – und dass diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann, heißt es aus der Landespressestelle. Außerdem habe der Verwaltungsgerichtshof bereits festgehalten, dass bei Studentinnen und Studenten nicht automatisch von einem Hauptwohnsitz am Studienort ausgegangen werden muss; vor allem, wenn sie sich nur während der Semester dort aufhalten.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit ein Anhaltspunkt
Gleichzeitig ist laut Landespressestelle wohl von einem Hauptwohnsitz am Studienort auszugehen, „wenn das 26. Lebensjahr vollendet ist und sich das Studium dermaßen verzögert, dass auch die Altersgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird“. Und: „Ein weiterer Anhaltspunkt für die Beurteilung des Hauptwohnsitzes kann die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Studenten sein.“ Wer also selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, weil er neben dem Studium arbeitet, hat zumindest große Chancen, seinen Hauptwohnsitz am Studienort anmelden zu müssen.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Datawrapper angezeigt.
Auf wie viele Studierende aus Vorarlberg trifft das aber zu? Darüber gibt eine Auswertung der Erwerbsstatistik für die Vorarlberger Nachrichten Auskunft. Demnach besuchten am 31. Oktober 2021 exakt 5235 Personen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg eine Hochschule in einem der anderen acht Bundesländer: 2377 von ihnen in Tirol – die allermeisten in Innsbruck – und 1785 in der Bundeshauptstadt Wien. 2415 Studierende außerhalb Vorarlbergs arbeiteten laut Statistik Austria neben dem Studium nicht.
2693 Personen waren demnach berufstätig, 1097 von ihnen sogar in Vollzeit neben dem Studium, 1470 zumindest in Teilzeit. Zumindest für manche von ihnen könnte sich nun also die Frage stellen, ob ihr Hauptwohnsitz in Vorarlberg noch legitim ist. Aber, und auch das hält die Landespressestelle fest: Schlussendlich gebe immer die subjektive Einschätzung des Einzelnen den Ausschlag, zu welchem Ort ein überwiegendes Naheverhältnis besteht. Und das ist zu Vorarlberg vielleicht ja besonders ausgeprägt.