“Ich wollte ihn nicht töten”: Mit Brachialgewalt Messer in den Rücken gestoßen

VN / 23.01.2024 • 15:17 Uhr
"Ich wollte ihn nicht töten": Mit Brachialgewalt Messer  in den Rücken gestoßen
Der Angeklagte im Schwurgerichtsaal: “Ich wollte ihn nicht töten!” vn/gs (3)

Heimtückisches Verbrechen des versuchten Mordes am Bahnhof Götzis im Feldkircher Schwurgerichtssaal verhandelt. So lautet das Urteil.

Feldkirch Am Abend des 18. Mai 2023 urinierte ein 35-jähriger Vorarlberger beim Bahnhof Götzis auf das Gleis. In Sichtweite von ihm saßen zwei weitere Männer. Einer von ihnen rief dem „Wildpinkler“ zu: „Da hinten gäbe es ein öffentliches WC.“

Der 35-Jährige ging daraufhin auf die beiden zu und fragte: „Wer hat da eine blöde Bemerkung gemacht?“. Dann sprach er einen der Männer an und wollte von ihm wissen: „Was ist das Problem?“ und „Weißt du, wer ich bin?“ Dann bewegte sich der offensichtlich Beleidigte kurz weg, kam dann wieder zurück, stellte sich hinter den sitzenden Mann und stach ihm die neun Zentimeter lange Klinge seines Klappmessers in den Rücken. Plötzlich, heimtückisch und unerwartet. Mit voller Wucht, bis hin zum Anschlag. Anschließend ging der Täter weg. In einer Hand eine Zigarette, in der anderen eine Flasche Bier. Und mit 1,5 Promille Alkohol im Blut.

<p class="caption">Der Tatort auf dem Bahnsteig 2 am Bahnhof Götzis. </p>

Der Tatort auf dem Bahnsteig 2 am Bahnhof Götzis.

Schwer verletzt in den Zug

Der Attackierte blutete wie verrückt. Dennoch begab er sich in den Zug und fuhr bis nach Rankweil, wo ihn die bereits verständigte Polizei und Rettung erwartete. Im Krankenhaus wurde eine lebensbedrohliche Verletzung attestiert. Der Tatverdächtige wurde aufgrund einer Beschreibung schon rasch gefasst.

Angeklagt wegen des Verbrechens des versuchten Mordes zeigt sich der heute 36-jährige Beschuldigte vor dem Geschworenensenat am Landesgericht Feldkirch nicht geständig. Zumindest nicht im Sinne der Anklage des Mordversuchs. „Ich wollte ihn nicht töten! Nur eins auswischen!“ beteuert er zitternd vor dem vorsitzenden Richter Christoph Stadler. Er sei wütend gewesen, weil er kurz vorher eine Auseinandersetzung mit drei Jugendlichen gehabt habe. „Ich habe einfach abgeschaltet“, sagt der ehemalige Fleischhauer noch.

Klinge brach Rippe

Diese Aussage sorgt für ungläubiges Munkeln im Gerichtssaal. Vor allem, als der gerichtsmedizinische Sachverständige Walter Rabl von der Brutalität der Tat spricht. „Der Stich war so wuchtig, dass dabei sogar eine Rippe brach. Die Klinge ging zehn Zentimeter in den Körper. Das Opfer hatte sehr, sehr viel Glück, dass es die Attacke überlebte.“

Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellt nach verschiedenen Erörterungen fest: „Eine damalige Unzurechnungsfähigkeit beim Angeklagten ist auszuschließen.“

Verteidiger Rechtsanwalt German Bertsch plädiert für absichtlich schwere Körperverletzung statt versuchtem Mord, weil: „Ja, mein Mandant hat ein Mal zugestochen, doch das beantwortet die Frage nicht, ob er das Opfer umbringen wollte.“

In diesem Fall vor Gericht in ihren Ansichten nicht einig; Verteidiger German Bertsch (l.) und Opferanwalt Stefan Denifl.
In diesem Fall vor Gericht in ihren Ansichten nicht einig; Verteidiger German Bertsch (l.) und Opferanwalt Stefan Denifl.

Zwölf Jahre Gefängnis

Die Geschworenen stellen nach kurzer Beratung fest: Der Angeklagte ist des Verbrechens des versuchten Mordes schuldig. Der heute 36-Jährige wird zu zwölf Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Mildernd: Seine vorherige Unbescholtenheit, die damalige Berauschung und dass die Tat beim Versuch geblieben war. Dem Opfer muss er 7000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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